Am Anfang aller Überlegungen steht etwas "Neues" und der Wunsch, die Erfindung in Markterfolge umzusetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass der wirtschaftliche Nutzen der Neuerung für unsere Auftraggeber abgesichert wird. Eine maßgebliche Motivation ist unseren Auftraggebern gemeinsam: Patente sollen vor Nachahmung, also der unerlaubten Übernahme durch Wettbewerber, schützen. Mit der Erteilung eines Patentes erhält der Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des geschützten Gegenstandes. Das ist die wohlverdiente Belohnung für geleistete Kreativität und getätigte Investitionen. In Zeiten der Globalisierung ist der intensivere Schutz von Innovationen eine zentrale Aufgabe für die Zukunft unserer Wirtschaft. Die effiziente Sicherung von Erfindungen entscheidet maßgeblich über die Bereitschaft, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Wir stehen Ihnen als Berater, die sich im einschlägigen Recht genauso auskennen wie in der Technik, bei der Erlangung und beim erfolgreichen Einsatz Ihrer gewerblichen Schutzrechte zur Seite. Was kann geschützt werden? Als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Es existieren Ausnahmen von der Patentierbarkeit. So können z. B. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden nicht geschützt werden. Ebenso sind ästhetische Formschöpfungen dem Patentschutz nicht zugänglich. Ein Patent kann außerdem nicht erteilt werden für Konstruktionen und Verfahren, die den Naturgesetzen widersprechen (z. B. Perpetuum Mobile). a) Neuheit Als neu gilt der Gegenstand des Patents, wenn er nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag (Anmelde- bzw. Prioritätstag) durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch eine irgendwo in der Welt erfolgte Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Von entscheidender Bedeutung ist also, dass eine Erfindung zur Erteilung eines Patentes angemeldet wird, bevor sie, z.B. durch Präsentation bei einem Kunden, bekannt gemacht wird. Eine vorzeitige Veröffentlichung der Erfindung würde die Neuheit im patentrechtlichen Sinne zerstören. Eine Patentierung wäre nicht mehr möglich. Es gilt also der Grundsatz: Erst anmelden, dann reden! b) Erfinderische Tätigkeit Die Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie sich für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet aus dem Stand der Technik nicht in nahe liegender Weise ergibt und somit das Können des Durchschnittsfachmanns überragt. Das bedeutet, dass Trivialitäten, die zwar die Anforderungen hinsichtlich der Neuheit erfüllen, für den Fachmann ausgehend von dem einschlägigen Stand der Technik aber auf der Hand liegen, nicht geschützt werden können. c) Gewerbliche Anwendbarkeit Der Gegenstand eines Patents gilt als gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Wie erfolgt die Patentanmeldung? Wir empfehlen den Patentanmeldern, sich über den Stand der Technik sorgfältig zu informieren, bevor ein Patent beantragt wird. Wir führen die entsprechenden Recherchen in der einschlägigen Patentliteratur für unsere Auftraggeber durch und bewerten das Recherchenergebnis. So können die Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung besser beurteilt werden. Eine Patentanmeldung kann z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Die erforderlichen Anmeldungsunterlagen umfassen Patentansprüche, in denen anzugeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll, eine Beschreibung der Erfindung, sowie Zeichnungen. Die Patentanmeldung im In- oder Ausland muss in präziser Terminologie abgefasst werden, damit das Schutzrecht die Erfindung adäquat schützt. Technisches Wissen ist daher besonders gefragt. Die Beschreibung einer schutzwürdigen Erfindung erfordert nicht nur ausgezeichnetes Fachwissen auf dem jeweiligen technischen Gebiet, sondern auch Abstraktionsvermögen sowie den Blick für Details und Differenzierungen. Um diese anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können, haben wir als Patentanwälte ein Universitätsstudium als Ingenieur oder Naturwissenschaftler absolviert sowie eine mehrjährige juristische Spezialausbildung. Daher bieten wir technischen Sachverstand und rechtliches Fachwissen aus einer Hand. Wie kann das Patent gegen Nachahmer eingesetzt werden? Als Team aus Rechts- und Patentanwälten sind wir erfahrene Partner für den Innovationsschutz, wenn es um die Durchsetzung von Patenten gegenüber Nachahmern geht. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Nachahmungen durch Wettbewerber im Hinblick auf eine mögliche Patentverletzung zu analysieren. Hierzu erstellen wir erforderlichenfalls entsprechende Gutachten. Im Namen unserer Auftraggeber kümmern wir uns um die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Patentverletzungsfällen. Dabei sorgen wir für eine wirksame Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, um weitere Nach-ahmungsfälle kurzfristig unterbinden zu können. Zudem stellen wir sicher, dass unsere Auftraggeber, die durch die illegalen Gewinne des Nachahmers geschädigt wurden, entsprechende Schadensersatzzahlungen erhalten. Wenn Sie weitere Informationen über die Anmeldung und den Einsatz von Patenten wünschen, kontaktieren Sie uns unter
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