Urheber- und Medienrecht


Urheber- Medienrecht
  

Das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht umfasst insbesondere die Bereiche Urheberrecht (einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen), das Verlags- und Musikverlagsrecht, das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung sowie das Rundfunkrecht. Weiterhin zu diesem Bereich zählen, zumindest in Grundzügen, das Recht der Mediendienste, das Teledienste- und Telekommunikationsrecht, das Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung.


Anwaltliche Dienstleistungen im Bereich Urheber- und Medienrecht sind zu allererst die Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit sowie die gerichtliche Durchsetzung von Urheberrechten resp. die Verteidigung gegen Ansprüche wegen vermeintlicher Verletzung von Urheberrechten. Hinzu kommen vor allem der Entwurf und die Verhandlung urheberrechtlicher Verträge sowie die Sicherung der Priorität von urheberrechtlich geschützten Werken durch Hinterlegung.

      
 

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- Vorgehen bei Urheberrechtssverletzungen 

   
 

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