Produkthaftung ist die Haftung auf Schadensersatz für Schäden die bei einer mangelhaften Kaufsache an anderen Rechtsgütern entstehen.
Der Hersteller oder der, der Produkte von ausserhalb der EU in die EU importiert (Quasihersteller), haftet dafür, dass von diesen Produkten keine Gefahr ausgeht.
Bei komplexen Geräten (z.B. Auto) haftet der Autohersteller ebenso, wie die Hersteller von Bauteilen oder Komponenten. Insbesondere bei komplexen Geräten sollte der Hersteller von Komponenten oder Bauteilen mit darauf achten, dass ihm nur die Haftung zufällt, die den tatsächlichen Verantwortungssphären entspricht. Die Gestaltung von Verträgen, die Erarbeitung von Spezifikationen und die Vereinbarung über sachgerechte Erprobungsverfahren helfen insoweit allen Beteiligten. Wir beraten bei der Konzeption von Produkten auch unter sicherheitstechnischen Aspekten, bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Regelung der Abnahme und Prüfprozedur und bei der Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen. Bei Unfällen die auf technisches Versagen zurückzuführen sind, unterstützen wir sowohl als auch in technischer Hinsicht sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich. | | 
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