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Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Fördermöglichkeiten für Unternehmen (02/2022)

Unternehmen stehen zunehmend in der Pflicht, einen wesentlichen Teil der Energiewende zu übernehmen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind allerdings zunächst mit Aufwendungen verbunden. Auch Erzeugung und Einsatz erneuerbarer Energien verlangen teils erhebliche Investitionen.
Die gute Nachricht: Der Bund unterstützt Unternehmen dabei, erneuerbare Energien zu erzeugen, einzusetzen und energieeffizienter zu produzieren mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen und über Förderprogramme. Dazu gehören u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft oder das KfW-Energieeffizienzprogramm.
Was sich im Einzelnen dahinter verbirgt und wie produzierende Unternehmen Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen und Steuervorteile nutzen können, hat unser Kollege Christoph Schade im Rahmen der NIRO-Veranstaltungsreihe „Kurz vor Feierabend“ am 23. Februar 2022 erläutert.
Die Folien zum Vortrag „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Fördermöglichkeiten für Unternehmen“ sind unter diesem Link abrufbar.

Vorteile und Chancen für Unternehmen: Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) (02/2022)

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen ver­pflichtet, Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen. Solche Audits zeigen Potenziale für Effizienzverbesserungen auf und tragen so dazu bei, Energieverbräuche und damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Von dieser Pflicht sind kleine und mittlere Un­ternehmen (KMU) zwar ausgenommen, jedoch bietet die freiwillige Durchführung eines Energieaudits auch ihnen konkrete Vor­teile: Ein Energieaudit ist Voraussetzung für den sog. Spitzenausgleich, über den auch KMU einen beachtlichen Teil der Strom- und Energie­steuern zurückerhalten können. Inzwischen gilt das EDL-G in novel­lierter Fassung. So erlaubt eine Bagatell­schwelle Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen, ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen, und es gibt eine Meldepflicht über ein durchgeführtes Energieaudit.
In unsere Broschüre, die Sie hier abrufen können, erläutern wir nicht nur das Audit nach DIN EN 16247, sondern zeigen auch die Alternativen dazu – etwa das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Außerdem stellen wir die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs vor.


Erneuerbare-Energien-Gesetz (11/2021)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt als zentrales politisches Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Es verlangt nichts weniger als den radikalen Umbau der Stromerzeugung und fördert daher die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Vortrag ordnet das EEG in den politischen und rechtlichen Kontext ein und erläutert die wichtigsten Aspekte des Gesetzes. Daneben werden mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und mit attraktiven Förderprogrammen weitere Bausteine auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität vorgestellt. Sehen Sie hier den vollständigen Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Schade zu diesem Thema.


Förderprogramme und andere Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung der Energiewende durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz-Maßnahmen im gewerblichen und kommunalen Bereich (09/2021)

Flankiert von EU-Vorgaben und mit dem Ziel der Klimaneutralität unterstützt der Bund mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen und mit Förderprogrammen die Umsetzung der Energiewende durch den Einsatz erneuerbarer Energien und durch die Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen. Die durchaus attraktiven Programme richten sich sowohl an Privathaushalte als auch an Kommunen und an Unternehmen und reichen von Steuervorteilen über zinsgünstige Darlehen bis hin zu finanziellen Zuschüssen oder Zuschlagszahlungen. Begleitend stehen Förderungen zum Wissenstransfer und zum Patentschutz zur Verfügung. Die wichtigsten Gesetze und Förderinstrumente des Bundes – nicht nur aus Sicht gewerblicher und kommunaler Antragsteller – werden vorgestellt.
Laden Sie hier unsere Förderübersicht herunter uns sprechen Sie unser jederzeit gerne an.

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