Aktuelle Förderprogramme zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für KMU Die Anmeldung des geistigen Eigentums in Form von Marken, Geschmacksmustern oder Patenten schützt Sie vor Wettbewerbern und kann überlebenswichtig für Ihr Unternehmen sein. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Angehörige der Freien Berufe können die Ausgaben, die für die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentums anfallen, jedoch finanziell belastend sein.
Häufig führt dies dazu, dass selbst Anmeldungen, die für das Unternehmen von größter Wichtigkeit sind, zunächst aufgeschoben werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von Fördermitteln auf nationaler und internationaler Ebene, die beispielsweise durch die EU und die Bundesregierung vergeben werden.Erstförderung mit WIPANO
Das Programm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz richtet sich an KMU und Angehörige der Freien Berufe. Gefördert werden sowohl die erstmalige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten als auch weitere Anmeldungen, sofern seit der letzten Anmeldung mindestens drei Jahre vergangen sind.
Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro beziehungsweise deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen.
Die Förderung ist sehr umfassend und begleitet die Schutzrechtsanmeldung in allen ihren Phasen von der Erstberatung über die Anmeldung bis hin zur tatsächlichen Verwertung. Bei WIPANO handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, die bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen kann. Im Maximalfall sind dies bis zu 16.600 Euro.
Die Förderung ist in Leistungspakete aufgeteilt. Wichtig ist, dass die Finanzierung bereits vor Inanspruchnahme der einzelnen Pakete beantragt wird, da keine rückwirkende Finanzierung möglich ist.
Die Bearbeitungszeiten eines Antrags liegen erfahrungsgemäß im Bereich von vier Wochen, können jedoch in dringenden Fällen durch einen Eilantrag gegebenenfalls verkürzt werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html.
IDEAS powered for business
Die Förderung der EU für KMU wird über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet. Die Förderung ist in drei Bereiche aufgeteilt und umfasst beispielsweise eine Vorabrecherche zu Ihren geplanten Schutzrechten sowie Erstattungen der Amtsgebühren bei Marken-, Geschmacksmuster- und Patentanmeldungen von bis zu 75 Prozent, abhängig von der regionalen Ausweitung der Anmeldung (national, EU oder außerhalb der EU). Das Programm läuft vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Die begrenzten Mittel werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Die Unterstützung wird in Form von „IP-Gutscheinen“ ausgegeben, die innerhalb einer bestimmten Frist (zunächst von vier Monaten) nach Erhalt eingelöst werden müssen. Diese Gutscheine betreffen entsprechend eine Erstattung der Amtsgebühren oder einen Beratungsgutschein bei einem ausgewiesenen Informationszentrum des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
Alle wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm IDEAS sowie die entsprechenden Antragsformulare und nützliche Hinweise zu Schutzrechten finden Sie auf den Seiten des EUIPO unter euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/ideas-powered-for-business.Empfehlung für die Praxis
Vor einer Schutzrechtsanmeldung lohnt es sich zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.
Das WIPANO Programm stellt dabei eine der umfangreichsten Förderungen dar, die Ihnen zudem weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Auswahl Ihrer Rechtsvertreter gibt. So ist es über das WIPANO Programm möglich, sowohl die komplette Recherche und die Anmeldung Ihrer Erfindung zum Patent als auch Markenanmeldungen für die spätere Vermarktung mit Ihrer Patentanwaltskanzlei durchzuführen.
Das IDEAS Programm des EUIPO ist etwas spezieller und lässt dem geförderten Unternehmen weniger Spielraum bei der Wahl der rechtlichen Beratung, die an bestimmte Informationszentren des DPMA gebunden ist. Die Teilerstattungen der Anmeldegebühren können jedoch auch in Kombination mit der Beratung eines (Patent-) Anwalts in Anspruch genommen werden.
Wir beraten und vertreten Sie auf vielen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehört unter anderem die Anmeldung von Schutzrechten wie Marken, Geschmacksmustern (Designs), Patenten und Gebrauchsmustern – gerne auch im Rahmen eines der genannten Förderprogramme. Sprechen Sie uns jederzeit gerne auch hinsichtlich einer Erstberatung zu Ihrem neuen Projekt an. |