Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
Das Persönlichkeitsrecht ist grundgesetzlich geschützt und hat daher einen hohen Stellenwert. Dessen Ausgestaltung ist vielschichtig und kann Fotos, Daten oder Meinungsäußerungen betreffen.
Die Veröffentlichung von eigenen Fotos, auf denen dritte Personen erkennbar sind, ist nur beim Eingreifen eines Rechtfertigungstatbestandes zulässig. Dies kann neben einer Einwilligung auch ein Vertrag oder ein berechtigtes Interesse an der Nutzung sein. Entsprechendes gilt auch für die Verwendung von Daten. Am Ende steht jedoch bei Verwendung von hiervon betroffenen Medien in der Regel eine Abwägung der Rechte des Betroffenen mit Ihren Interessen an der Veröffentlichung. Es kommt also stets auf die Umstände des Einzelfalls an.
Ausfluss dessen ist auch die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung. Hierin müssen Sie alle Verarbeitungsmaßnahmen aufführen, die auf Ihrer Website stattfinden, da die betroffenen Personen informiert werden müssen, was mit ihren Daten geschieht.
Äußerungen Dritter sind über die Meinungsfreiheit geschützt, soweit sie nicht rechtsverletzend sind. Ab Kenntnis von Rechtsverletzungen sind Sie als Seitenbetreiber gegebenenfalls zur Löschung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Social-Media-Seiten.