Datenschutzorganisation – rechtssicher und immer aktuell
Schneiders & Behrendt berät Sie beim Aufbau und bei der Anpassung der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Dadurch stellen Sie diese langfristig auf rechtssichere Füße und können durch gezielt schlanke Lösungen internen Aufwand sowie Kosten sparen.
Externer Datenschutzbeauftragter:
Gemeinsam mit unseren Partnern stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Damit können sich Ihre Mitarbeiter weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Der externe Datenschutzbeauftragte befindet sich stets auf dem aktuellen Rechtsstand. So vermeiden Sie Kosten für Fortbildungen und die laufende Betreuung Ihrer Datenschutzorganisation.
Auditierung:
Auch bei einer bereits in Ihrem Unternehmen vorhandenen Datenschutzorganisation empfiehlt sich eine regelmäßige externe Evaluation auf Basis des aktuellen Rechtsstandes. Erfahren Sie, ob Sie immer noch alle aktuellen Anforderungen einhalten und ob Sie auf die strengeren Vorgaben der ab Mai 2018 geltenden neuen EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet sind. Wir dokumentieren Ihre Datenschutzorganisation übersichtlich zusammengefasst und bewerten diese nach den geltenden Vorgaben.
Anpassung der Datenschutzorganisation:
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Datenschutzorganisation – ob im Einzelunternehmen oder in der Unternehmensgruppe. Die Vorgaben der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung setzen wir für Sie rechtssicher um und informieren Sie fortlaufend über sich ändernde Anforderungen.
Schnelle Reaktion:
Sollte es in Ihrem Unternehmen dennoch zu einem Verstoß gegen geltende Datenschutzvorgaben kommen – beispielswese ausgelöst durch das Handeln einzelner Mitarbeiter – unterstützen wir Sie sofort bei allen erforderlichen Maßnahmen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Schäden zu vermeiden.