Empfehlung für die Praxis
Wir empfehlen, kurzfristig zu klären, welche EU-Marken, EU-Designs und möglicherweise auch nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Ihr Unternehmen wichtig sind. Wenn Sie größtmögliche Sicherheit schaffen wollen, sollte die Anmeldung nationaler Schutzrechte zeitnah vorbereitet werden. Im Übrigen empfiehlt es sich, die Situation genau im Blick zu behalten. Sobald das Amt für Geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs konkrete Regelungen erlässt, sollten dort alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um den künftigen Schutz Ihre EU-Marken und EU-Designs im Vereinigten Königreich sicherzustellen.
Wir beraten Sie zum Schutz Ihrer Marken, Designs und anderer Schutzrechte im Vereinigten Königreich auch für die Zeit nach dem Brexit. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.