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Brexit: EU-Marken und EU-Designs im UK - Rechts- und Patentanwälte
Brexit: EU-Marken und EU-Designs im UK

Brexit: EU-Marken und EU-Designs im UK

Der Brexit steht bevor. Bisher konnten sich EU und UK nicht auf Regelungen verständigen. Unklar ist, ob EU-Marken und EU-Designs im UK geschützt bleiben.

Kein Grund zur Aufregung

Das Wichtigste vorab: Grund zur Aufregung besteht nicht. Es ist zwar nach wie vor unklar, ob EU-Marken und EU-Designs im Vereinigten Königreich geschützt bleiben. Sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich haben aber ein großes Interesse daran, dafür eine Regelung zu finden. Wer größtmögliche Sicherheit haben möchte, kann schon jetzt nationalen Schutz für seine EU-Marken und EU-Designs im Vereinigten Königreich schaffen.

Die aktuelle politische Situation 

Nach dem aktuellen Stand der Dinge tritt der Brexit am 29.03.2019 in Kraft. Bisher konnten sich EU und das Vereinigte Königreich nicht auf Regelungen für den Austritt verständigen. Wenn man die politische Diskussion verfolgt, erscheint ein No-Deal-Exit, also ein Austritt ohne Regelungen für die Zeit danach, durchaus möglich.

Planungen des Amtes für Geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs

Das Amt für Geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs hat am 17.01.2019 seine Stellungnahme zum Schutz von EU-Marken und EU-Designs im Vereinigten Königreich aktualisiert. Das Vereinigte Königreich will auch für den Fall eines No-Deal-Brexits sicherstellen, dass EU-Marken und EU-Designs weiterhin geschützt bleiben.

Dazu sollen für registrierte EU-Marken und EU-Designs „vergleichbare“ Markenrechte und Designrechte geschaffen werden, die mit dem Brexit in Kraft treten. Der Verwaltungsaufwand soll gering bleiben. Diese Rechte können dann im Vereinigten Königreich so wie nationale Marken und Designs genutzt und auch verlängert werden.

Übrigens soll auch für das „Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ ein Schutz im Vereinigten Königreich nach dem Brexit sichergestellt werden.

Keine vollkommene Sicherheit – Vorsorge ist möglich

Bei allen Ankündigungen gilt: Vollkommene Sicherheit besteht nicht. Ob die Regierung des Vereinigten Königreichs an ihren oben dargestellten Plänen festhält, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Wer größtmögliche Sicherheit schaffen möchte, sollte jetzt die Schaffung nationaler Schutzrechte für seine EU-Marken und EU-Designs in Erwägung ziehen, da der gegenwärtig für den 29.03.2019 geplante Austritt näher rückt.

Empfehlung für die Praxis

Wir empfehlen, kurzfristig zu klären, welche EU-Marken, EU-Designs und möglicherweise auch nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Ihr Unternehmen wichtig sind. Wenn Sie größtmögliche Sicherheit schaffen wollen, sollte die Anmeldung nationaler Schutzrechte zeitnah vorbereitet werden. Im Übrigen empfiehlt es sich, die Situation genau im Blick zu behalten. Sobald das Amt für Geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs konkrete Regelungen erlässt, sollten dort alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um den künftigen Schutz Ihre EU-Marken und EU-Designs im Vereinigten Königreich sicherzustellen.

Wir beraten Sie zum Schutz Ihrer Marken, Designs und anderer Schutzrechte im Vereinigten Königreich auch für die Zeit nach dem Brexit. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.

Schneiders

Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: benedikt.schneiders@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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