Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vor dem Start
Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele und angesichts der aktuellen politischen Situation müssen fossile Brennstoffe möglichst schnell durch CO2-neutrale Energieträger ersetzt werden. Damit steht auch die Wärmeerzeugung in der Pflicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 17. Mai den Arbeitsplan Energieeffizienz vorgestellt, der u. a. die „flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze“ umfasst.
Mit der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) sollen Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien und aus Abwärme gespeist werden, gefördert werden. Die noch ausstehende Notifizierung durch die EU-Kommission wird noch vor der Brüsseler Sommerpause im August erwartet.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Schon vor einem Jahr hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Mit der BEW wird zum einen die Transformation von bereits bestehenden Wärmenetzen hin zu Netzen, die aus erneuerbaren Energien und aus Abwärme gespeist werden, gefördert. Zum anderen schafft das Programm Anreize zur Errichtung von neuen Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme.
Förderung über drei Module
Die BEW umfasst drei Module, mit der verschiedene Maßnahmen und Stadien der Planung bzw. Umsetzung abgedeckt werden.
Modul 1: Für den Umbau von Bestandswärmenetzen ist ein Transformationsplan erforderlich, die Errichtung neuer Wärmenetze setzt eine Machbarkeitsstudie voraus. Sowohl der Transformationsplan als auch die
Machbarkeitsstudie können über das Modul 1 gefördert werden.
Modul 2: Über dieses Modul wird die Umsetzung gefördert, also der Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von Bestandsnetzen. Die Förderung im Rahmen dieses Moduls umfasst alle Maßnahmen von der Installation der Wärmequellen über die Wärmeverteilung bis hin zur Übergabe an die Gebäude der Abnehmer. Beim Neubau von Wärmenetzen muss der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme mindestens 75 Prozent ausmachen. Für den Einsatz von Biomasse gelten besondere Anforderungen an den eingesetzten Brennstoff und an Emissionen; zudem ist der Anteil auf höchstens 35 Prozent begrenzt. Mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten müssen angeschlossen werden. Die Vorlauftemperatur darf im Regelfall maximal 95°C betragen.
Modul 3: Über Modul 3 werden mit in Wärmenetzen „schnell umsetzbaren Einzelmaßnahmen“ u. a. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, direkt elektrische Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen gefördert.
Höhe der Förderung
Für Machbarkeitsstudien und Transformationspläne sieht die BEW einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent vor, die Umsetzungsförderung beträgt maximal 40 Prozent. Auch für Einzelmaßnahmen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 40 Prozent. Für Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen wird außerdem eine Betriebskostenförderung gewährt, sofern eine Einspeisung in ein Wärmenetz erfolgt.
Fazit
Insbesondere für Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, eingetragene Genossenschaften und Contractoren ist die BEW mehr als attraktiv. Erforderlich ist die staatliche Subventionierung schon aufgrund der deutlichen Wirtschaftlichkeitslücke, die klimaneutrale Fernwärme gegenüber fossil erzeugter Fernwärme noch immer aufweist. Der Investitionsbedarf in den Aus- und Umbau der Wärmenetzsysteme in Deutschland wird auf rund 33 Milliarden Euro geschätzt. Die BEW wird für den dringend notwendigen Schub sorgen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der BEW stellen, und erläutern die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für alle Verträge im Umfeld des Themas „Wärmenetze“. Sprechen Sie uns gerne an.