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Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) - Rechts- und Patentanwälte
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
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Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
 
Vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzziele müssen auch bei der Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe durch CO2-neutrale Brennstoffe ersetzt werden. Mit der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) sollen daher Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien und aus Abwärme gespeist werden, gefördert werden. Die Richtlinie wird kurzfristig in Kraft treten. Wir stellen sie daher jetzt schon vor. Das ist z. B. für Kommunen, kommunale Unternehmen, eingetragene Genossenschaften und Contractoren besonders attraktiv.

Nicht ausgeschlossen ist ein Ausbau der Förderung für Wärmenetze: Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht eine „flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze“ vor. Zudem strebt die Koalition „einen sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme an“. Bis 2030 soll die Hälfte der Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Am 16. Juli 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) veröffentlicht. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten. 


Was wird gefördert?

Vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzziele müssen auch bei der Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe durch CO2-neutrale Brennstoffe ersetzt werden. Mit der BEW wird daher die Transformation von bereits bestehenden Wärmenetzen hin zu Netzen, die aus erneuerbaren Energien und aus Abwärme gespeist werden, gefördert. Zudem schafft das Programm Anreize auch zur Errichtung von neuen Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme. 


Förderung über drei Module

Die BEW umfasst drei Module, mit der verschiedene Maßnahmen und Stadien der Planung bzw. Umsetzung abgedeckt werden.

Modul 1: Für den Umbau von Bestandswärmenetzen ist ein Transformationsplan erforderlich, die Errichtung neuer Wärmenetze setzt eine Machbarkeitsstudie voraus. Sowohl der Transformationsplan als auch die Machbarkeitsstudie können über das Modul 1 gefördert werden.

Modul 2: Über dieses Modul wird die Umsetzung gefördert, also der Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von Bestandsnetzen. Die Förderung im Rahmen dieses Moduls umfasst alle Maßnahmen von der Installation der Wärmequellen über die Wärmeverteilung bis hin zur Übergabe an die Gebäude der Abnehmer. Beim Neubau von Wärmenetzen muss der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme mindestens 75 % ausmachen. Für den Einsatz von Biomasse gelten besondere Anforderungen an den eingesetzten Brennstoff und an Emissionen; zudem ist der Anteil auf höchstens 35 % begrenzt. Mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten müssen angeschlossen werden. Die Vorlauftemperatur darf im Regelfall maximal 95°C betragen.

Modul 3: Über Modul 3 werden mit in Wärmenetzen „schnell umsetzbaren Einzelmaßnahmen“ u. a. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, direkt elektrische Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen gefördert.


Höhe der Förderung

Für Machbarkeitsstudien und Transformationspläne sieht die BEW einen Zuschuss von bis zu 50 % vor, die Umsetzungsförderung beträgt maximal 40 %. Auch für Einzelmaßnahmen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 40 %. Für Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen wird außerdem eine Betriebskostenförderung gewährt, sofern eine Einspeisung in ein Wärmenetz erfolgt.


Fazit

Insbesondere für Kommunen, kommunale Unternehmen, eingetragene Genossenschaften und Contractoren ist die BEW durchaus attraktiv. Erforderlich ist die staatliche Subventionierung, schon aufgrund der deutlichen Wirtschaftlichkeitslücke, die klimaneutrale Fernwärme gegenüber fossil erzeugter Fernwärme aufweist. Der Investitionsbedarf in den Aus- und Umbau der Wärmenetzsysteme in Deutschland wird auf rund 33 Milliarden Euro geschätzt.
Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der BEW stellen, und erläutern die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für alle Verträge im Umfeld des Themas „Wärmenetze“. Sprechen Sie uns gerne an.

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

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