array(2) { [0]=> string(13) "Open Sans:600" [1]=> string(5) "Arial" }
Open Sans:600
Arial
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Hohe Zuschüsse auch für Unternehmen und Kommunen - Rechts- und Patentanwälte
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Hohe Zuschüsse auch für Unternehmen und Kommunen
7

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Hohe Zuschüsse auch für Unternehmen und Kommunen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Die Förderung erfolgt entweder als Zuschuss oder sie wird als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt.

Drei Teilprogramme

Die BEG ist in drei Teilprogramme gegliedert und unterscheidet zunächst zwischen der Förderung für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Angesprochen werden damit nicht nur private Bauherren, sondern auch Unternehmen und Kommunen. 

Der dritte Programmteil (BEG EM) sieht eine Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung sowohl von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden vor. Hier werden also alle Zielgruppen adressiert. 

Alle Varianten der BEG wenden sich nicht nur an Eigentümer, sondern auch an Mieter, Pächter und Contractoren.

BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude

Gefördert werden sowohl die Errichtung als auch der Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Höhe der Fördersätze richtet sich nach der jeweiligen Gebäudeeffizienz-Stufe und kann bis zu 25 Prozent ausmachen. 

Werden Bestandsgebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) energetisch saniert, unterstützt die BEG die Investitionen sogar mit bis zu 45 Prozent der Kosten. Maximal werden 120.000 € je Wohneinheit und bis zu 30 Mio. € für Nichtwohngebäude gewährt.

BEG Einzelmaßnahmen

An Bestandsgebäuden werden Investitionen in unterschiedlichste Einzelmaßnahmen gefördert, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert werden. Das Erreichen einer bestimmten Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudestufe ist in diesem Programmteil nicht erforderlich.

Die Höhe der Förderung reicht von 20 Prozent bei Sanierung der Gebäudehülle durch Dämmung oder durch den Einbau neuer Fenster bis zu 50 Prozent, wenn eine Ölheizung durch eine Biomasseheizung ersetzt wird. 

Zeitplan 

Die BEG Einzelmaßnahmen gilt in der Zuschussvariante seit dem 1. Januar 2021. Sie wird über das BAFA abgewickelt. Die anderen Varianten werden voraussichtlich ab dem ab 1. Juli 2021 über die KfW abrufbar sein. 
 

Empfehlung für die Praxis

Die BEG bietet besonders attraktive Fördermöglichkeiten beim Bau, Erwerb oder bei der Sanierung von Gebäuden. Vor jeder Investition in Immobilien und vor jeder Gebäudesanierung lohnt ein Blick auf die BEG!

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Förderung nach der BEG stellen, und erläutern die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Zuschüssen und Krediten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie im weiteren Verfahren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Verträge mit Anbietern von Effizienzmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

MENU