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Das Arbeitnehmererfindergesetz - Innovative Leistungen von Mitarbeitern richtig nutzen - Rechts- und Patentanwälte
Das Arbeitnehmererfindergesetz – Innovative Leistungen von Mitarbeitern richtig nutzen
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Das Arbeitnehmererfindergesetz - Innovative Leistungen von Mitarbeitern richtig nutzen

Motivierte und engagierte Mitarbeiter bringen innovative Ideen hervor. Diese kann und muss sich das Unternehmen im Wettbewerb zunutze machen. Das ist keine neue Erkenntnis. Bei der Umsetzung gibt es jedoch einiges zu beachten. Einerseits geht es darum, die Mitarbeiter zu motivieren und zu unterstützen, und andererseits den rechtlichen Rahmen zu kennen und richtig anzuwenden. Essenziell ist die Etablierung eines „Erfinderwesens“, das Maßnahmen zur Meldung, Inanspruchnahme und Abarbeitung von Erfindungen implementiert.
 
Im Patentrecht hat der Erfinder das Recht auf das Patent. Andererseits sollen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen die Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zustehen. Diesen Widerspruch löst das Arbeitnehmererfindergesetz auf. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seine Erfindung dem Arbeitgeber förmlich zu melden. Der Arbeitgeber kann (und muss) dann entscheiden, ob er die Rechte an der Erfindung durch Inanspruchnahme der Erfindung auf das Unternehmen überleiten möchte oder nicht. Dem Arbeitnehmer steht für die Nutzung seiner Erfindung im Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Vergütung zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt zu. Das Gesetz enthält weitere Regelungen, die zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Erfindungen führen sollen. All diese Regelungen sind in vielen Unternehmen nicht oder nur unzureichend bekannt. 
 
Empfehlung
 
Von der Verwertung der Erfindungen seiner Mitarbeiter profitiert letztlich das gesamte Unternehmen. Es genügt aber nicht, nach Maßnahmen zu suchen, um die Motivation der Mitarbeiter zur Hervorbringung von Innovationen zu verbessern. Zusätzlich bedarf es der Implementierung eines Erfinderwesens im Unternehmen. Dazu gehört die Festlegung von Prozessen, wie mit Erfindungen von Mitarbeitern umzugehen ist. Essenziell für die Praxis ist ein entsprechend vorgefertigter Formularsatz, der von den Mitarbeitern und der zuständigen Leitungsebene verwendet werden kann, um die Meldung von Erfindungen und deren Abarbeitung rechtskonform zu ermöglichen. So wird sichergestellt, dass sämtliche gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite berücksichtigt werden. Spätere Streitigkeiten über Erfindungen von Arbeitnehmern, die ein erhebliches Risiko für das Unternehmen darstellen können, werden so vermieden. 
 
Leistungsangebot
 
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Implementierung eines für Ihr Unternehmen individuell abgestimmten und optimierten Arbeitnehmererfinderwesens. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die für Ihr Unternehmen am besten passenden Prozesse fest, entwickeln die zur Umsetzung erforderlichen Formulare und schulen Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Isfort

Dr. Olaf Isfort
Patentanwalt

E-Mail: olaf.isfort@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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