Motivierte und engagierte Mitarbeiter bringen innovative Ideen hervor. Diese kann und muss sich das Unternehmen im Wettbewerb zunutze machen. Das ist keine neue Erkenntnis. Bei der Umsetzung gibt es jedoch einiges zu beachten. Einerseits geht es darum, die Mitarbeiter zu motivieren und zu unterstützen, und andererseits den rechtlichen Rahmen zu kennen und richtig anzuwenden. Essenziell ist die Etablierung eines „Erfinderwesens“, das Maßnahmen zur Meldung, Inanspruchnahme und Abarbeitung von Erfindungen implementiert.
Im Patentrecht hat der Erfinder das Recht auf das Patent. Andererseits sollen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen die Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zustehen. Diesen Widerspruch löst das Arbeitnehmererfindergesetz auf. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seine Erfindung dem Arbeitgeber förmlich zu melden. Der Arbeitgeber kann (und muss) dann entscheiden, ob er die Rechte an der Erfindung durch Inanspruchnahme der Erfindung auf das Unternehmen überleiten möchte oder nicht. Dem Arbeitnehmer steht für die Nutzung seiner Erfindung im Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Vergütung zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt zu. Das Gesetz enthält weitere Regelungen, die zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Erfindungen führen sollen. All diese Regelungen sind in vielen Unternehmen nicht oder nur unzureichend bekannt.