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Das digitale Erbe - Rechts- und Patentanwälte
Das digitale Erbe

Das digitale Erbe

Apple muss Erben Zugang zur iCloud gewähren – ein weiteres Urteil zum digitalen Erbe

Aktuelles Urteil zum digitalen Erbe

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist nach wie vor eine Herausforderung. Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten. Jüngst hat das Landgericht (LG) Münster entschieden, dass Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers, Zugang zu dem Apple-Dienst gewähren muss (LG Münster, Urt. v. 16.04.2019, Az. 014 O 565/18). Apple hatte das zuvor abgelehnt.

iCloud

Beim digitalen Erbe lassen sich verschiedene Arten unterscheiden. In der aktuellen Entscheidung des LG Münster geht es um den Zugang zu den im iCloud-Dienst gespeicherten Daten des verstorbenen Nutzers. Dazu können verschiedene Arten von Daten wie z. B. E-Mails, Kontaktdaten, Dokumente und Fotos gehören.

Facebook-Chats

Das Urteil des LG Münster knüpft an ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Vorjahr an (BGH, Urt. v. 12.07.2018, Az. III ZR 183/17). Der BGH hatte entschieden, dass Facebook den Eltern eines im Jahr 2015 nach einem U-Bahn-Unfall verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Profil gewähren muss. Damit stellte der BGH zunächst klar, dass digitale Inhalte nicht anders zu behandeln sind als analoge. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger auch in die Verträge mit Providern ein. Weiter stellte der BGH fest, dass der Zugang der Erben auch im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis, dem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht.

Digitale Bibliotheken: iTunes, eBooks, Hörbücher, Filme

Etwas anders gelagert ist ein Fall, über den der Stern bereits 2012 unter der Überschrift „Bruce Willis, Apple und der Tod“ berichtete. Hier ging es nicht um digitale Inhalte, die vom Erblasser erstellt wurden, sondern um eine digitale Plattensammlung. Bruce Willis habe, so der Bericht, seine Musiksammlung auf dem Apple-Dienst iTunes an seine Töchter vererben wollen. Während das bei der Plattensammlung unproblematisch möglich wäre, wirft die Vererbung digitaler Musiksammlungen ebenso wie andere Arten digitaler Güter wie zum Beispiel eBooks, Hörbücher und Filme Probleme auf. Der Fall ist wohl frei erfunden, illustriert aber das Problem.

Anders als in der analogen Welt sind Gegenstand des Nachlasses nicht Bücher, CDs oder DVDs, sondern die Nutzungsrechte an den Daten. Die Vererbbarkeit hängt im Wesentlichen davon ab, welche Nutzungsbedingungen mit den jeweiligen Dienste-Anbietern vereinbart wurden. Die Antwort darauf findet sich in den selten gelesenen und größtenteils sehr unübersichtlichen AGBs der Dienste-Anbieter, deren Rechtsgültigkeit allerdings in vielen Fällen fraglich ist.

Vorsorgemöglichkeiten

Bei allen nach wie vor bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Umgang mit dem digitalen Nachlass stellt sich die Frage nach möglichen Regelungen für den eigenen digitalen Nachlass.

Insbesondere besteht die Möglichkeit, einen digitalen Bevollmächtigten zu bestimmen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert und für die Löschung von Nutzerkonten und -daten Sorge trägt. Die dazu notwendigen Informationen wie z. B. die genutzten Dienste und Zugangsdaten sollten an zentraler Stelle zusammengestellt und laufend aktualisiert werden. Auch im Testament können letztwillige Verfügungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass aufgenommen werden.

Empfehlung für die Praxis

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist mit vielen praktischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Wer auch diesen Bereich seines Nachlasses ordnen möchte, sollte alle dafür erforderlichen Informationen an einem zentralen Ort aufbewahren und einen Bevollmächtigten bestimmen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert.

Wir beraten Sie zu Vorsorgemaßnahmen für Ihren eigenen digitalen Nachlass und bei Fragen zum Umgang mit dem digitalen Erbe in der Rolle als Hinterbliebene.

Schneiders

Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: benedikt.schneiders@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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