Digitale Bibliotheken: iTunes, eBooks, Hörbücher, Filme
Etwas anders gelagert ist ein Fall, über den der Stern bereits 2012 unter der Überschrift „Bruce Willis, Apple und der Tod“ berichtete. Hier ging es nicht um digitale Inhalte, die vom Erblasser erstellt wurden, sondern um eine digitale Plattensammlung. Bruce Willis habe, so der Bericht, seine Musiksammlung auf dem Apple-Dienst iTunes an seine Töchter vererben wollen. Während das bei der Plattensammlung unproblematisch möglich wäre, wirft die Vererbung digitaler Musiksammlungen ebenso wie andere Arten digitaler Güter wie zum Beispiel eBooks, Hörbücher und Filme Probleme auf. Der Fall ist wohl frei erfunden, illustriert aber das Problem.
Anders als in der analogen Welt sind Gegenstand des Nachlasses nicht Bücher, CDs oder DVDs, sondern die Nutzungsrechte an den Daten. Die Vererbbarkeit hängt im Wesentlichen davon ab, welche Nutzungsbedingungen mit den jeweiligen Dienste-Anbietern vereinbart wurden. Die Antwort darauf findet sich in den selten gelesenen und größtenteils sehr unübersichtlichen AGBs der Dienste-Anbieter, deren Rechtsgültigkeit allerdings in vielen Fällen fraglich ist.