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Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen - Rechts- und Patentanwälte
Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen
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Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen

Das Thema „Datenschutz“ wird von vielen Unternehmen nach wie vor eher als teurer Hemmschuh denn als Chance auf Erzielung eines Wettbewerbsvorteils gesehen.
 
Dabei verfolgeb die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ähnliche Gesetze mit Drittschutz-Elementen wichtige Zwecke, nämlich einerseits Rechte der Betroffenen zu schützen und andererseits für ein faires Verhalten am Markt zu sorgen. Dennoch wird beim Datenschutz häufig ein kaum greifbarer Investitionsaufwand befürchtet. Häufig zu Unrecht. Dass Investitionen in ein funktionierendes Datenschutzmanagement einschließlich einer sicheren IT-Infrastruktur jedoch rentabel sind und Wettbewerbsvorteile mit sich bringen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag mit Blick auf die neue Studie „OpinionTRAIN 2022“.
 

1. Investitionsbereitschaft

Nach wie vor sehen sich viele Unternehmen eher genötigt, Datenschutzrecht umzusetzen, als dass sie es als förderlich für die Unternehmensentwicklung empfinden. Die Bereitschaft, Investitionen zu tätigen, wird dabei allenfalls durch die mittlerweile ernstzunehmenden Risiken wie Schadensersatzansprüche und Bußgelder gefördert.
 
Bislang kaum untersucht wurde jedoch, ob sich die Darstellung eines nachweisbar guten Datenschutzniveaus durch Unternehmen positiv auf die Gewinnung von Kunden auswirkt.. Denn immerhin hat die mediale Berichterstattung dazu geführt, dass die Aufmerksamkeit von Betroffenen bezüglich des Themas Datenschutz im Vergleich zur Zeit vor Einführung der DSGVO gestiegen ist.
 
Die Auswirkungen eines erkennbar bestehenden, guten Datenschutzniveaus hat die Studie OpinionTRAIN 2022 der exeo Strategic Consulting AG sowie der Rogator AG nun untersucht.
 

2. Studienergebnis: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Die OpinionTRAIN 2022-Studie hat untersucht, ob und mit welcher Wichtigkeit Geschäftspartner und Verbraucher den Datenschutz als Kriterium für die Wahl ihrer Vertragspartner heranziehen.
 
Für Verbraucher ist Datenschutz wichtig (74 Prozent der Befragten) in Bezug auf die Entscheidung, welches Unternehmen sie als Partner wählen. Die Studie hat bei einer Erhebungsgröße von 1.357 Teilnehmern zu dem signifikanten Ergebnis geführt, dass ein gehobener Datenschutz in jedem zweiten Fall die Entscheidung des Verbrauchers über die Unternehmenswahl unmittelbar beeinflusst. Weist das Unternehmen den gesetzeskonformen Datenschutz durch ein entsprechendes Siegel aus, ist die Abschlusswahrscheinlichkeit um 70 Prozent höher als bei einem identischen Angebot eines namhaften Konkurrenten.
 
Unternehmen verkennen diesen Faktor jedoch häufig. Datenschutz wird als eher negativ für die Umsatzentwicklung aufgefasst. Verkannt wird dabei der Stellenwert, den Entscheider bei Geschäftskunden und Verbraucher dem Datenschutz beimessen. Naheliegend ist daher, dass Kunden, denen man kein oder ein mangelhaftes Datenschutzmanagement dargestellt hat, eher zum Wettbewerber mit entsprechenden Auszeichnungen wechseln. Hilfreich ist also das offensive Werben mit dem Thema Datenschutz, beispielsweise durch ein Siegel.
 
Im Vergleich zweier Unternehmen mit identischen Produkten hat sich in der Studie stets das Unternehmen mit einem Datenschutzsiegel durchgesetzt. Selbst im Falle eines niedrigeren Produktpreises konnte das Unternehmen ohne Datenschutzsiegel nur unwesentlich mehr Kunden gegenüber einem Unternehmen mit Datenschutzsiegel von sich überzeugen.
 
Nach den Ergebnissen der Studie sollte das Marketingpotential mit dem Thema „Datenschutz“ also nicht ungenutzt bleiben. Aufwendungen für ein Datenschutzmanagement lassen sich dabei durch aus Kundensicht gerechtfertigte höhere Preise schnell ausgleichen.
 

3. Bekannte Zugriffsmöglichkeiten des Datenschutzrechts

Zugleich hat die Studie aufgedeckt, dass datenschutzrechtliche Kenntnisse bei den Kunden vorhanden sind. Einige Zugriffsmöglichkeiten des Datenschutzrechts waren bekannt. Unternehmen sollten jedenfalls Maßnahmen in Bezug auf die Ordnungsgemäßheit von Einwilligungen, regelmäßige Datenlöschungen sowie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche treffen. Die Studie hat ergeben, dass sich die Betroffenen über jene Handhaben bewusst sind. Dem sich hieraus ergebenden Gefährdungspotential können Unternehmen nur über ein angemessenes Datenschutzniveau begegnen.
 

Fazit

Handlungsempfehlung geben, Beratung anbieten, Grund für Kontaktaufnahme formulieren
Der positive unternehmerische Effekt durch die Darstellung eines gelungenen Datenschutzmanagements ist messbar. Das offensive Werben mit einem entsprechenden Siegel führt sogar zu einer größeren Zahlungsbereitschaft der Betroffenen.
 

Wir helfen gerne weiter!

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Sie bei der Optimierung Ihres Datenschutzmanagements unterstützen können. Wir vermitteln Ihnen auch gerne ein entsprechendes Erkennungszeichen: Das ADLEX-Datenschutzsiegel. Sprechen Sie uns jederzeit an.

Alexander Brittner, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: alexander.brittner@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136189

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