Empfehlung für die Praxis
Seien Sie sich daher bewusst, dass auch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten datenschutzrechtliche Pflichten nach sich zieht, die teilweise über die Vorgaben an eine Verarbeitung „externer“ Daten hinausgehen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu konkreten Datenverarbeitungsvorgängen im Bereich Ihrer Personalabteilung haben. Gerne zeigen wir Ihnen praktikable Lösungen, mit denen Sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden können.