Informationspflicht
Natürlich verarbeiten auch Apps personenbezogene Daten und fallen daher unter die datenschutzrechtlichen Informationspflichten der Artikel 12 ff. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), aber auch unter die Informationspflichten des § 13 TMG (Telemediengesetz). Gegenstand der Informationspflichten sind zwar nur Informationen, die einen Rückschluss auf eine natürliche Person zulassen („personenbezogene Daten“), diese können allerdings vielfältig in Apps verarbeitet werden. Beispiele sind:
- Name des Nutzers
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse
- Standortdaten
- Gerätekennungen
- Mac-Adressen
- SIM-Kartennummer
- Filme, Fotos, Audioaufnahmen
- Fingerabdrücke
In der Folge hat der App-Anbieter den Nutzer u.a. über Zweck und Umfang der Datenverarbeitung in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu unterrichten.
Da die Datenschutzerklärung der Anbieter-Website andere Datenverarbeitungen betrifft, kann diese in der Regel nicht für eine App übernommen bzw. verlinkt werden.