Was als Benutzungsnachweis gilt
Die Benutzung der Marke lässt sich beispielsweise mit Produktfotografien, Etiketten, Katalogen, Angeboten, Screenshots von Websites sowie weiteren gewerblichen Unterlagen belegen, die aufzeigen, dass und wie die Marke in Bezug auf die konkreten Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt wurde. Dass die Marke tatsächlich auch während des relevanten Zeitraums benutzt wurde, lässt sich leichter nachweisen, wenn den Nachweisen das Datum zu entnehmen ist. Eidesstattliche Versicherungen vom Markeninhaber selbst oder von dessen Mitarbeitern reichen in der Regel allein nicht aus.