Empfehlung für die Praxis
Die Datenschutz-Folgenabschätzung, die nicht selten von den Datenschutzbehörden eingesehen wird, stellt ein recht komplexes Instrument dar, um die bei einer Datenverarbeitung betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen. Entscheidend ist, dass eine solche Abwägung vor der Verarbeitung durchgeführt und schriftlich dokumentiert worden ist. Anderenfalls drohen Bußgelder.
Wir unterstützen Sie gerne bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und übernehmen die ggf. erforderliche Korrespondenz mit der Datenschutzbehörde. Hierzu können Sie uns selbstverständlich jederzeit ansprechen.