Empfehlung für die Praxis
In den Dienstverträgen der Geschäftsführer sind sogenannte D&O-Verschaffungsklauseln mittlerweile weit verbreitet. Ohne eine Regelung im Dienstvertrag hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. In den allermeisten Verträgen finden sich unzureichende Regelungen. Es mangelt an einer präzisen Festlegung der Eckdaten des D&O-Versicherungsschutzes.
Wir beraten bei der Gestaltung von D&O-Verschaffungsklauseln und erstellen ein rechtliches Gutachten zu den D&O-Versicherungsbedingungen des Unternehmens. Auch zeigen wir Geschäftsführern die Möglichkeit zusätzlicher individueller Absicherungskonzepte auf.