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D&O-Versicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer - Rechts- und Patentanwälte
D&O-Versicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

D&O-Versicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Bei Pflichtverletzungen trifft Geschäftsführer eine strenge persönliche Haftung für schuldhafte Vermögensschaden. Die D&O-Versicherung muss dann Schutzschirm gegen Regressansprüche funktionieren. Für einen effektiven D&O-Versicherungsschutz sind insbesondere folgende Parameter wichtig: 

Deckungssumme

D&O-Policen sollten auf eine risikoorientierte und ausreichend hohe Versicherungssumme überprüft werden. Die Höhe der Versicherungssummer ist für die Betroffenen eine Existenzfrage. Die Leistungspflicht des Versicherers ist innerhalb einer Versicherungsperiode je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle zusammen auf die dokumentierte Deckungssumme begrenzt. Für den Fall der Ausschöpfung der Deckunssumme durch einen Versicherungsfall sollten die Versicherungsbedingungen Mehrfachmaximierungen oder die Möglichkeit eine “Wiederauffüllung” der Versicherungssumme vorsehen.

Schiedsgericht

Haftungsfeststellungen durch die staatlichen Gerichte stellen wegen der damit verbundenen Gerichtsöffentlichkeit mitunter eine massive Belastung für die Betroffenen dar. Gute D&O-Policen sehen deshalb vor, dass der versicherte Manager im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch das Unternehmen auch ein Schiedgericht verlangen kann. Das Schiedsgericht sollte – mit Zugriff auf ein Anwaltsnetzwerk – professionell besetzt sein. Das schiedsgerichtliche Verfahren ist nicht öffentlich und dürfte in komplexen Fällen deutlich kürzer sein als bei staatlichen Gerichten. Das Schiedgericht entscheidet über die haftungsrechtlichen und deckungsrechtlichen Streitigkeiten. Der D&O-Versicherer ist an den Schiedsspruch gebunden.

Kontinuitätsgarantie

Verlangt der Versicherer im Rahmen der jährlichen D&O-Vertragsverlängerung Deckungsausschlüsse beispielsweise für Korruption oder Kartellverstöße und reduziert vielleicht gleichzeitig die Deckungssumme, so gilt dieser eingeschränkte Versicherungsschutz rückwirkend für jedwede Pflichtverletzung und spätere Schadenersatzansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gute D&O-Versicherungspolicen schließen diese – deckungsvernichtende – Rückwirkung aus, so dass Deckungssummenreduzierungen und Versicherungsausschlüsse nur für die Zukunft wirken und mögliche “Altlasten” versichert bleiben.

Anwaltswahl und Honorargarantie

Die Qualität einer D&O-Versicherung zeigt sich insbesondere daran, ob der Versicherer auch tatsächlich die Honorare der Anwälte in voller Höhe übernimmt. Auf Managerhaftung spezialisierte Anwälte rechnen üblicherweise auf Stundenbasis und nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Grundsätzlich gibt es in der Haftpflichtversicherung keine freie Anwaltswahl. Hochwertige D&O-Versicherungsbedingungen sehen eine freie Anwaltswahl und eine Honorargarantie des Versicherers vor.

Empfehlung für die Praxis

In den Dienstverträgen der Geschäftsführer sind sogenannte D&O-Verschaffungsklauseln mittlerweile weit verbreitet. Ohne eine Regelung im Dienstvertrag hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. In den allermeisten Verträgen finden sich unzureichende Regelungen. Es mangelt an einer präzisen Festlegung der Eckdaten des D&O-Versicherungsschutzes.

Wir beraten bei der Gestaltung von D&O-Verschaffungsklauseln und erstellen ein rechtliches Gutachten zu den D&O-Versicherungsbedingungen des Unternehmens. Auch zeigen wir Geschäftsführern die Möglichkeit zusätzlicher individueller Absicherungskonzepte auf.

Dr. Burkhard Fassbach
Rechtsanwalt

E-Mail: burkhard.fassbach@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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