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Domain-Überwachung und Trademark Clearinghouse - Rechts- und Patentanwälte
Domain-Überwachung und Trademark Clearinghouse
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Domain-Überwachung und Trademark Clearinghouse

Durch eine Domain-Überwachung können Inhaber von Marken frühzeitig mit Anmeldern verletzender Domains Kontakt aufnehmen und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden bzw. soweit erforderlich eigene Rechte frühzeitig durchsetzen. Es handelt sich daher um eine wichtige Ergänzung der Marken-Überwachung.

Marken-Überwachung

Inhaber von Marken lassen in der Regel Marken-Register daraufhin überwachen, ob Dritte identische oder ähnliche Marken anmelden. Das ist die sogenannte Marken-Überwachung. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, bei Konflikten frühzeitig zu reagieren und soweit erforderlich auch rechtliche Schritte einzuleiten. Wird man rechtzeitig auf eine problematische Markenanmeldung aufmerksam, kann man einen Marken-Widerspruch einlegen. Dieser ist deutlich kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.

Domain-Überwachung

Die Domain-Überwachung ergänzt die Marken-Überwachung. Während der Marken-Inhaber im Rahmen der Marken-Überwachung ausschließlich über Markenanmeldungen informiert wird, erfährt er durch die Domain-Überwachung zusätzlich, ob Dritte identische oder ähnliche Zeichen als Domains registrieren.

Der Umfang der Domain-Überwachung lässt sich den Bedürfnissen des Marken-Inhabers anpassen. Geographisch kann die Überwachung z. B. auf Top- und relevante Second-Level-Domains (ccTLDs, SLDs und geographische neue gTLDs) beschränkt werden. Eine weltweite Überwachung ist ebenso möglich.

Daneben werden herkömmliche internationale Top-Level-Domains (gTLDs wie .com, .org, .net etc.) üblicherweise immer berücksichtigt. Weitere internationale Top-Level-Domains können bei Bedarf in die Überwachung einbezogen werden.

Vermeidung von Auseinandersetzungen durch frühzeitige Kontaktaufnahme

Die Information über etwaige identische oder ähnliche Domains ist für Marken-Inhaber wertvoll. Gegen Domain-Registrierungen kann zwar nicht mit einem Widerspruch reagiert werden. Allerdings hat der Marken-Inhaber die Möglichkeit, frühzeitig auf den Anmelder einer problematischen Domain zuzugehen und auf mögliche Konflikte mit eigenen Markenrechten hinzuweisen. Erfolgt eine Kontaktaufnahme frühzeitig, steht für den Anmelder der Domain häufig noch nicht viel auf dem Spiel. Investitionen für die Erstellung einer Internetseite, Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Bewerbung der Internetseite wurden noch nicht getätigt. Der Anmelder der Domain kann daher noch ohne großen wirtschaftlichen Schaden eine andere Domain anmelden, sodass sich rechtliche Auseinandersetzungen häufig verhindern lassen.

Die neuen Top-Level-Domains (nTLDs)

Auch aufgrund der großen Anzahl verfügbarer Domain-Namen und deren Endungen ist eine professionelle Überwachung zu empfehlen. Seit 2013 führte die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) über tausend neue Endungen ein. Darunter befinden sich Branchenbezeichnungen wie .technology oder .law, geographische Endungen wie .ruhr oder .koeln, oder auch Marken-Namen wie .microsoft, .nike, .lidl oder .zara. Schon an der großen Zahl verfügbarer Endungen zeigt sich, dass eine verlässliche Überwachung mit eigenen Mitteln in der Regel nicht umsetzbar ist.

Das Trademark Clearinghouse

Das Trademark Clearinghouse ist eine zentralisierte Datenbank für Inhaber eingetragener Marken. Als Clearingstelle informiert sie Marken-Inhaber im Rahmen des sogenannten Trademark Claims Service automatisiert über die Verwendung ihrer Marken in nTLDs. Gleichzeitig werden Anmelder von Domains gewarnt und darüber informiert, dass die Anmeldung mit einer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marke kollidiert. Durch die Information an alle Beteiligten können rechtliche Probleme frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Zugelassen zum Eintrag im Trademark Clearinghouse sind Marken, die national oder international in einem Markenregister eingetragen sind, durch Verträge oder Satzungen geschützt oder gerichtlich bestätigt wurden. Andere Marken sind nur zugelassen, soweit sie aus anderen Gründen als geistiges Eigentum anerkannt werden.

Neben dem Trademark Claims Service wird auch ein Sunrise Service angeboten. Marken-Inhaber können vor der Einführung einer neuen Top-Level-Domain solche Domains registrieren, die ihre Marken beinhalten oder sich zumindest eindeutig darauf beziehen. Damit soll präventiv verhindert werden, dass Dritte Domains anmelden, um Besucher abzugreifen (sog. Cybersquatting).

Empfehlung für die Praxis

Da Marken-Inhaber ein Interesse daran haben, frühzeitig darüber informiert zu werden, wenn Dritte ähnliche Marken oder Domains anmelden, ist die Domain-Überwachung eine sinnvolle Ergänzung zur Marken-Überwachung. Auf diese Weise können sie frühzeitig mit Marken- oder Domainanmeldern in Kontakt treten und mögliche Konflikte vermeiden oder bei Bedarf ihre Rechte durchsetzen.

Leistungsangebot

Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen der Marken- und Domain-Überwachung. Die Ergebnisse der Überwachung werden von uns gefiltert, sodass wir nur relevante Informationen weitergeben. Dadurch senken wir den Aufwand bei unseren Mandanten spürbar. Wir übernehmen auch die Anmeldung von Marken im Trademark Clearinghouse und die Durchführung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren gegen verletzende Domainanmeldungen.

Schneiders

Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: benedikt.schneiders@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136223

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