Faire Risikoverteilung in Anlagenbauprojekten Für Auftraggeber wie für Auftragnehmer sind Anlagenbauprojekte mit erheblichen Risiken verbunden. Verträge über solche Projekte sollten daher auch für den Fall faire und ausgewogene Regelungen enthalten, dass Leistungsvorgaben nicht erreicht werden. Nicht ausgeschlossen ist ein Ausbau der Förderung für Wärmenetze: Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht eine „flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze“ vor. Zudem strebt die Koalition „einen sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme an“. Bis 2030 soll die Hälfte der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
Planung und Durchführung von Projekten im Anlagenbau sind nicht nur technisch komplex, auch und gerade die Gestaltung von nationalen wie internationalen Verträgen begegnet besonderen Anforderungen. Das gilt insbesondere für Verträge mit Bezug zum Umweltrecht: Hier gilt es keineswegs, nur Aspekte der Haftung für Verspätungs- oder Sachschäden an Anlage und Peripherie zu berücksichtigen.
Wenn Verträge - die Einhaltung von Energieverbräuchen,
- die Verbesserung der Energieeffizienz,
- die Mindestverfügbarkeit (etwa von Windkraftanlagen),
- die Einhaltung vorgegebener Emissionswerte oder
- die Minimierung des Ausstoßes von Treibhausgasen
vorsehen, ist der Auftraggebers daran interessiert, möglichst schadlos gestellt zu werden, wenn vertraglich festgelegte Werte nicht erreicht bzw. nicht eingehalten werden. Andererseits müssen die Haftungsrisiken aus Sicht des Auftragnehmers jedoch kalkulierbar bleiben.
Vereinbarungen zur Haftung bei Nichterreichen von Leistungswerten sollten daher die Interessen der Vertragspartner angemessen und fair berücksichtigen. So kann etwa die Haftung des Auftragnehmers auf einen bestimmten Betrag gedeckelt oder pauschaliert werden.
Vertraglich ausschließen lässt sich zudem die Haftung der Vertragspartner für Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn. Vielfach ist auch die Beschränkung der Haftung auf die Deckung durch eine Versicherung zu empfehlen.
Fazit
Nicht nur bei internationalen Anlagenbauverträgen ist höchste Sorgfalt geboten. Angesichts des Risikos erheblicher Schäden gilt es nicht nur, Regelungs- und Haftungslücken unbedingt zu vermeiden, sondern von vornherein auch unklaren Vertragsklauseln, die zu langwierigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen führen können, vorzubeugen.
Leistungsangebot
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