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Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ - Rechts- und Patentanwälte
Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“
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Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ 

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 fördert die Bundesregierung im Bereich energieintensiver Industrien die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen: 

Hohe Zuschüsse für Klimaschutzmaßnahmen 

Über das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ werden Projekte unterstützt, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren.

Bezuschusst werden dabei nicht nur Forschung und Entwicklung oder die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen, sondern auch Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung im industriellen Maßstab.

Zuwendungsempfänger und Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, die Anlagen planen oder betreiben, für die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist und die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind. Dabei ist auch die Einbindung von Hochschulen, Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen als Projektpartner möglich.

Höhe der Förderung

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden – abhängig von der Unternehmensgröße – mit Zuwendungen unterstützt, die bis zu 70 Prozent ausmachen können. Für umweltschutzbezogene Mehrkosten im Rahmen von Investitionsvorhaben sind Zuschüsse bis zu 60 Prozent vorgesehen, für Investitionen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen beträgt der maximale Zuschuss 65 Prozent.

Antragsverfahren in zwei Stufen

Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht, die vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) als Projektträger sowie vom Umweltbundesamt (UBA) bewertet wird. Bei positiver Beurteilung folgt im Rahmen der zweiten Stufe die Aufforderung zur Erstellung und Einreichung eines formalen Projektantrags auf Förderung. Bei positiver Bewertung entscheidet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) abschließend über die Förderung.

Fazit

Über das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ stellt der Bund hohe Zuschüsse zur Verfügung, sofern Unternehmen in Klimaschutzmaßnahmen investieren.

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Dekarboni-sierung in der Industrie“ stellen, und erläutern die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruch-nahme von Zuschüssen und Krediten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie im weiteren Verfahren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ver-träge mit Anbietern von Effizienzmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an. 

Im nächsten Newsletter stellen wir das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ vor.

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

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