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Förderprogramm „Erneuerbare Energien Premium“ - Rechts- und Patentanwälte
Förderprogramm „Erneuerbare Energien Premium“
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Förderprogramm „Erneuerbare Energien Premium“

Mit dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ unterstützt der Bund größere Anlagen, bei denen erneuerbare Energien insbesondere zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, durch zinsgünstige Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen. In Höhe dieser Zuschüsse muss der Kredit nicht zurückgezahlt werden. Das macht das Programm besonders interessant.

Förderfähige Investitionen

Zu den geförderten Investitionen gehören Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Wärmenetze, sofern sie aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Wärmespeicher, bestimmte Wärmepumpen sowie KWK-Anlagen. Voraussetzung ist, dass diese jeweils eine bestimmte Größe erreichen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung steht insbesondere Unternehmen und Kommunen zur Verfügung, wendet sich u. a. aber auch an gemeinnützige Antragsteller und Contractoren. Zudem können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter oder Pächter von Grundstücken oder Gebäuden, auf denen die Maßnahme durchgeführt wird, die Förderung in Anspruch nehmen.

Höhe der Förderung

Der Kredit deckt bis 100 % der förderfähigen Kosten ab und kann dabei maximal 25 Mio. € betragen.
Die Höhe des für die Antragsteller besonders wichtigen Tilgungszuschusses hängt von der Maßnahme ab. Er beträgt z. B. 40 % für Solaranlagen, die Wärme an Wärmenetze abgeben. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Zusatzförderung von 10 %. 

Fazit

Das Förderprogramm „Erneuerbare Energien Premium“ bietet hohe Zuschüsse, die Investitionen in Maßnahmen zur Wärmeerzeugung momentan besonders attraktiv machen. Damit wird die Entscheidung, auf erneuerbare Energien zu setzen und so zum Klimaschutz beizutragen, deutlich erleichtert.. 

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien Premium“ stellen, und erläutern die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Zuschüssen und Krediten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie im weiteren Verfahren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Verträge mit Anbietern von Effizienzmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

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