Die zulässige Erstellung und Verwendung von Fotos von Personen
Erste Voraussetzung für die Erstellung und Verwendung von Fotos von Personen ist, dass eine Rechtsgrundlage vorliegt. Dies ist der Fall bei Fotos, die zur Vertragserfüllung erstellt werden, z. B. bei einem Model-Shooting. Auch eine Einwilligung erlaubt die Anfertigung von Fotos. Diese Einwilligung kann auch durch Verhalten abgegeben werden, z. B. durch ein Lächeln in die Kamera, durch einen gehobenen Daumen oder auch durch das Betreten von Räumlichkeiten, wenn am Eingang auf das Fotografieren hingewiesen wird. Letzteres ist zwar eine pragmatische Lösung, rechtlich aber mit gewissen Unsicherheiten verbunden, da hier im Vorfeld unklar ist, in welcher Situation eine Person abgebildet wird. Diese Art der Einwilligung dürfte also nur für Fotos gelten, die sich im Rahmen des je nach Veranstaltung Üblichen bewegen.