Fazit
Markeninhaber können sich gegen die Ausbeutung der Werbewirkung ihrer Marken durch irreführende Google-Anzeigen wehren, wenn Kunden darunter auch Fremdprodukte angeboten werden, ohne dass dies kenntlich gemacht wird. Demgegenüber bleibt das Angebot von Alternativprodukten, die ausdrücklich als solche dargestellt werden, auch im Internet weiterhin zulässig.
Wir beraten Sie zum Vorgehen gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Marken und zur rechtssicheren Gestaltung von Werbemaßnahmen.