Keine Checkbox erforderlich
Richtig dürfte Folgendes sein: Bereits durch das Absenden der Formularangaben erklärt der Nutzer gleichzeitig seine Einwilligung zur Verwendung der angegebenen Daten. Das Recht entspricht insoweit dem gesunden Menschenverstand. Wer über ein Kontaktformular Daten an ein Unternehmen schickt, möchte auch, dass das Unternehmen sich damit beschäftigt und antwortet. Natürlich ist der Absender damit einverstanden, dass das Unternehmen dazu auch die im Kontaktformular angegebenen Daten verwendet.
Das Unternehmen kann damit bei Bedarf auch durch die Anfrage belegen, dass der Absender mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden war. Eine gesonderte Einwilligung durch eine eigene Checkbox ist nicht erforderlich.