Zuschlagszahlungen für Anlagenbetreiber
Nach dem KWKG erhalten Betreiber u. a. neuer oder modernisierter KWK-Anlagen, in denen Strom aus Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen erzeugt wird, vom Netzbetreiber Zuschlagszahlungen. Die Höhe des Zuschlags wird dabei grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Abweichend sieht das KWKG für Anlagen bis 500 kW und über 50 MW anlagenspezifisch zu ermittelnde Grundzuschläge vor, die zudem auf bestimmte Volllaststunden begrenzt sind. Beide Formen des Zuschlags können durch bestimmte Boni (für innovative erneuerbare Wärme, Anlagen mit elektrischen Wärmeerzeugern und für den Ersatz von Kohle-KWK-Anlagen) aufgestockt werden.