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Kraft-Wärme-Kopplung: Attraktive Förderung nach dem KWKG - Rechts- und Patentanwälte
Kraft-Wärme-Kopplung: Attraktive Förderung nach dem KWKG
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Kraft-Wärme-Kopplung: Attraktive Förderung nach dem KWKG

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) produzieren neben Strom auch Wärme. Dadurch wird der eingesetzte Brennstoff besonders effizient genutzt. Über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dessen letzte Änderung am 27. Juli 2021 in Kraft trat, werden solche Anlagen gefördert. 

Zuschlagszahlungen für Anlagenbetreiber

Nach dem KWKG erhalten Betreiber u. a. neuer oder modernisierter KWK-Anlagen, in denen Strom aus Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen erzeugt wird, vom Netzbetreiber Zuschlagszahlungen. Die Höhe des Zuschlags wird dabei grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Abweichend sieht das KWKG für Anlagen bis 500 kW und über 50 MW anlagenspezifisch zu ermittelnde Grundzuschläge vor, die zudem auf bestimmte Volllaststunden begrenzt sind. Beide Formen des Zuschlags können durch bestimmte Boni (für innovative erneuerbare Wärme, Anlagen mit elektrischen Wärmeerzeugern und für den Ersatz von Kohle-KWK-Anlagen) aufgestockt werden.

Vorrang für KWK-Strom

Außerdem bestimmt das Gesetz, dass Netzbetreiber KWK-Anlagen vorrangig anschließen und den darin erzeugten Strom vorrangig abnehmen müssen.

Zuschläge auch für Wärme- und Kältenetze

Betreiber neuer oder ausgebauter Wärme- oder Kältenetze haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschlagszahlungen gegenüber dem Netzbetreiber. Dieser Anspruch kann bis zu 40 % der Investitionskosten ausmachen, wenn die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 % aus KWK-Anlagen erfolgt. Wärmenetze können künftig auch über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze bezuschusst werden. Die Richtlinie dazu bereitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zurzeit vor. Eine Doppelförderung ist allerdings ausgeschlossen.

Fazit

Die Politik hat inzwischen erkannt, dass die Klimaziele nur erreicht werden können, wenn die Energieeffizienz weiter deutlich steigt, und hat deshalb eine Reihe von Förderinstrumenten entwickelt. Über das KWKG gestalten sich nicht zuletzt wegen der attraktiven Zuschlagszahlungen Investitionen in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung zunehmend attraktiv.

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem KWKG stellen, und erläutern die Voraussetzungen für Zuschlagszahlungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen für Verträge sowohl mit Lieferanten von Komponenten als auch mit Netzbetreibern. Sprechen Sie uns gerne an.

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

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