Künstliche Intelligenz als Erfinder?
Materiell rechtlich verlangt das Patentrecht, anders als das Urheberrecht, keinen menschlichen Beitrag. Wie die Erfindung zustande kam, ist rechtlich egal. Es zählt nur das objektive Ergebnis, nicht der Weg dorthin. Allerdings lassen sowohl das deutsche als auch das europäische Patentrecht bisher aus formalen Gründen nur Anmeldungen zu, deren Erfinder natürliche Personen sind.
In einer viel beachteten Entscheidung (EPA, Akz. EP 18275163 und EP 18275174, www.epo.org/news-events/news/2020/20200128_de.html) des Europäischen Patentamts wurde die Patentierung einer Erfindung, bei der als Erfinder eine KI namens „DABUS“ angegeben wurde, erstinstanzlich abgewiesen. Denn eine KI habe keine Persönlichkeitsrechte.
Wenn rein KI-generierte Erfindungen patentierbar wären, bestünde die Gefahr, dass sich der Wettbewerb zu stark konzentriert: Tech-Riesen könnten den Markt mit Patenten abschotten, weil sie über die leistungsstärksten und am weitesten entwickelten KI verfügen.
Andererseits können Patente auf KI-Ergebnisse wichtige Anreize darstellen, weiter in KI zu investieren und dadurch Innovation im Bereich dieser wichtigen Zukunftstechnologie zu fördern. Wie bei jeder Erfindung bereichert die Patentanmeldung den Stand der Technik, was dem Fortschritt zugutekommt.
Es bleibt also spannend, ob der Gesetzgeber die Tür für rein KI-generierte Erfindungen öffnen wird.