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Marken und Firmierung: Verteidigen Sie das Gesicht Ihres Unternehmens! - Rechts- und Patentanwälte
Marken und Firmierung: Verteidigen Sie das Gesicht Ihres Unternehmens!
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Marken und Firmierung: Verteidigen Sie das Gesicht Ihres Unternehmens!
 
Ihre Marke und/oder Ihre Unternehmensbezeichnung („Kennzeichen“) sollen einzigartig sein, wiedererkannt werden und bestenfalls auf den ersten Blick für Ihre Produkte oder Leistungen werben. Hierzu ist es nicht nur wichtig, kreativ sein zu können, sondern auch das eigene Kennzeichen-Portfolio als Gesicht des Unternehmens fortwährend zu schützen und zu verteidigen. Dazu gehört auch die Abwehr unberechtigter Angriffe aus eingetragenen Marken Dritter.  Die Abwehr eines solchen Angriffs gegen einen unserer Mandanten wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt – eine für die Markenentwicklung interessante Entscheidung.

1. Grundlagen
Marken lassen sich verhältnismäßig günstig für Worte, Logos, Kombinationen und diverse weitere Kennzeichen wie Farben, Tonfolgen oder Formen schützen. Dies kann national sowie international für Waren und/oder Dienstleistungen geschehen. So erlangen Sie ein Monopol auf ein bestimmtes Kennzeichen für Ihre Leistungen.

Voraussetzung hierfür ist stets, dass die Kennzeichen unterscheidungskräftig sind. Die Zeichen dürfen also beispielsweise nicht beschreibend, freihaltebedürftig, technisch vorbestimmt oder täuschend sein. Zudem sollten sie sich von Kennzeichen anderer Unternehmen abgrenzen.

Nach Erlangung einer Marke sollten Sie diese auch verteidigen, um Ihre Stellung am Markt zu sichern. Hierbei sind insbesondere Widerspruchsverfahren gegen jüngere Markenanmeldungen und Verletzungsverfahren gegen die Verwendung durch Nachahmer relevant. 

a) Markenverwaltung und Widerspruchsverfahren
Bestandteil einer weitsichtigen Markenverwaltung ist, neben der Verlängerung der Marken (üblicherweise nach zehn Jahren) sowie deren internationaler Erweiterung, auch die Sicherung gegen jüngere Marken anderer Unternehmen. Hierzu dienen Widerspruchsverfahren.

Auf unsere Kollisionsüberwachung hin werden jüngere Anmeldungen von Konkurrenten entdeckt. Dann können Widerspruchsverfahren vor Markenämtern geführt werden, um die Eintragung identischer oder ähnlicher Bezeichnungen zu verhindern. Hierdurch sichern Sie Ihre Einzigartigkeit im Markenregister.

b) Verletzungsverfahren
Verletzungsverfahren vor Gerichten gehen einen Schritt weiter: Hier wird insbesondere der Vertrieb von Produkten oder Leistungen durch einen Konkurrenten angegriffen, der unter einer identischen oder ähnlichen Marke erfolgt. Nicht selten handelt es sich hierbei um Plagiate. Neben Unterlassungsansprüchen stehen Schadensersatzansprüche, einschließlich Gewinnabschöpfung, im Fokus solcher Verfahren.

2. Aktuell: Erfolgreiche Verteidigung vor dem BGH
Vor wenigen Tagen haben wir das Kennzeichen eines unserer Mandanten bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich verteidigt. Wir nehmen dieses Verfahren als Erläuterungen zu den vorstehenden Erwägungen.

Ein ausländisches Unternehmen hatte in dieser Sache weitreichende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus einer älteren Marke geltend gemacht.

Als Gegenangriff hatten wir daraufhin einen Löschungsantrag gegen jene ältere Marke gestellt und konnten so die Aussetzung der Verletzungsverfahren erreichen. Dieses Löschungsverfahren ist von allen Instanzen über das Bundespatentgericht (Entscheidung) bis hin zum BGH (1 ZB 39/21 - unveröffentlicht) zu Gunsten unseres Mandanten entschieden worden.

Demnach ist die eingetragene Marke „HUQQA“ ein Synonym für den Begriff der Wasserpfeife und damit nicht schutzfähig u. a. für entsprechende Lokale. Unsere umfangreichen Auswertungen älterer Literatur bis hin zu einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben die Gerichte von der Freihaltebedürftigkeit des Kennzeichens überzeugt. Hierdurch ist das Monopol an der entsprechenden Bezeichnung weggefallen. Somit kann der Mandant das Zeichen HUQQA weiterhin als Bezeichnung für sein Lokal verwenden.

Die Entscheidung zeigt, dass eine fachkundige Beratung bereits mit Markenanmeldung unerlässlich für ein wirkungsvolles und dauerhaftes Schutzrecht ist


Fazit

Messen Sie dem Schutz Ihrer Kennzeichen einen hohen Stellenwert bei. Neben dem möglichst umfassenden Schutz Ihrer Kennzeichen sollten Sie Wert darauf legen, diese entschlossen zu verteidigen. Gerade in Zeiten der Globalisierung ist die Wiedererkennung Ihres Unternehmens entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.


Wir helfen gerne weiter!

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihren Markenschutz verbessern möchten. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite, wenn es um die Erlangung der Marken, deren Verwaltung oder deren Verteidigung geht. 

Alexander Brittner, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: alexander.brittner@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136189

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