Empfehlung für die Praxis
Die neue Gewährleistungsmarke bietet für Unternehmen eine weitere Möglichkeit, sich über Qualitätssiegel von Wettbewerbern abzugrenzen und die Aufmerksamkeit von Kunden auf das eigene Angebot zu lenken. Dies gilt für Waren und für Dienstleistungen gleichermaßen.
Durch den Wegfall der Anforderung der grafischen Darstellbarkeit können jetzt einfacher Bewegungsmarken, Klangmarken und andere neue Markenformen eingetragen werden. Dadurch ergeben sich gerade in den elektronischen Medien neue Möglichkeiten, die Identität des eigenen Unternehmens auf zeitgemäße Weise zu schützen.
Wir beraten Sie gerne zu den erweiterten Möglichkeiten, die sich aus den neuen Regeln im Markenrecht ergeben.