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Private EDV-Nutzung am Arbeitsplatz - Rechts- und Patentanwälte
Private EDV-Nutzung am Arbeitsplatz

Private EDV-Nutzung am Arbeitsplatz

Die private Nutzung von Diensthandys und -computern ist in vielen Unternehmen ein kontroverses Thema. Die DSGVO wirft auch in diesem Zusammenhang zusätzliche Fragen auf.

Die private Nutzung von Diensthandys und -computern

In der Praxis werden Diensthandys und -computer häufig auch privat von Arbeitnehmern genutzt. Dies betrifft private E-Mails, die private Nutzung des Internetzugangs oder auch private Telefonate. Dabei ist sind die Richtlinien der Unternehmen sehr unterschiedlich. Vom mehr oder minder intensiv kontrollierten absoluten Verbot der privaten EDV-Nutzung bis hin zur generellen Verwendungserlaubnis findet sich in der Praxis jede Abstufung.

Absolutes Verbot privater Nutzung wegen Datenschutz häufig sinnvoll

In vielen Unternehmen wird die private Nutzung von Diensthandys und -computern ausdrücklich erlaubt oder jedenfalls geduldet, um den Arbeitnehmern entgegenzukommen. Verbote könnten kleinlich wirken und auf Unverständnis stoßen.

Übersehen werden dabei häufig die Folgen, die sich aus Datenschutzvorgaben und anderen gesetzlichen Regelungen ergeben. Wird die private Nutzung erlaubt, können sich private mit dienstlichen Telekommunikationsdaten wie beispielsweise E-Mails vermischen. Das hat u. a. zur Folge, dass die betroffenen Mitarbeiter über jede Auswertung der Telekommunikationsdaten informiert werden müssen. Das betrifft beispielshalber bereits die Einsicht in den E-Mail-Posteingang auf dem Computer im Büro.

Wird geduldet, dass die dienstliche E-Mail-Adresse auch für private Zwecke verwendet wird, gelten ebenfalls strengere Regelungen für den Zugang des Arbeitgebers zu dem E-Mail-Postfach. Eine Protokollierung oder Archivierung bis hin zur Leistungsüberwachung ist in diesem Fall nicht nur unzulässig, sondern könnte sogar gemäß § 206 StGB strafbar sein.

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte die private Nutzung von Diensthandys und -computern klar geregelt werden. Ein vollständiges Verbot ist die sicherste Option. Wem das zu weit geht, der sollte beispielsweise regeln, dass E-Mails mit privatem Bezug in einem gesonderten Ordner abgelegt werden, sodass auch die vertretungsweise Durchsicht von E-Mail-Konten nicht zu einem Eingriff in die Privatsphäre führt.

Empfehlung für die Praxis 

Die private EDV-Nutzung sollte klar geregelt werden. Am sichersten ist ein grundsätzliches Verbot. Wem das zu weit geht, sollte zumindest dafür sorgen, dass private Inhalte klar von dienstlichen Inhalten getrennt gespeichert werden, z. B. in einem eigenen Ordner für pri­vate E-Mails.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine rechtssichere Unternehmensrichtlinie zur EDV-Nutzung benötigen. Wir beraten Sie auch sonst bei der Umsetzung der DSGVO und stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung.

Alexander Brittner, LL.M.
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Mail: alexander.brittner@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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