Unabhängig davon, ob eine Marke angemeldet werden soll, und mindestens genauso wichtig: die Verfügbarkeitsrecherche
Ganz unabhängig von einer späteren Entscheidung zu einer Markenanmeldung und mindestens genauso wichtig ist die frühzeitige Durchführung einer Verfügbarkeitsrecherche. Damit wird festgestellt, ob eine geplante Produktbezeichnung verwendet werden kann, ohne gegen ältere Kennzeichenrechte Dritter zu verstoßen. Angesichts der über 830.000 eingetragenen deutschen Marken und den über 11 Millionen EU-weit eingetragenen Marken ist ein Verstoß gegen ältere Rechte gar nicht unwahrscheinlich. Probleme können auch andere Kennzeichenrechte Dritter bereiten, z. B. Firmennamen oder Werktitel.
Die reine Verwendung einer Produktbezeichnung kann – unabhängig von deren Anmeldung als Marke – bereits vorhandene Marken und andere Kennzeichenrechte verletzen und dazu führen, dass die Inhaber dieser Rechte den Vertrieb des Produkts untersagen und Schadensersatz verlangen.
Viele junge Unternehmen beschränken sich darauf, die Wunschmarke im Internet über die gängigen Suchmaschinen zu recherchieren. Diese zeigen jedoch lediglich ein unvollständiges Bild über die geschützten Kennzeichen, da registrierte Marken auch dann geschützt sind, wenn sie nicht benutzt werden. Unbenutzte Marken werden im Rahmen einer Recherche über Suchmaschinen in der Regel nicht gefunden. Es kann daher durchaus passieren, dass die junge, frisch eingetragene Marke aus einer älteren Marke „aus dem Verborgenen“ angegriffen wird.
Unter Verwendung der richtigen Werkzeuge kann demgegenüber ein präziserer Eindruck von der Markenverfügbarkeit gewonnen werden. Dazu bieten sowohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen ihrer Internetpräsenz kostenfrei Recherchetools an, mit denen man sich gut einen ersten Überblick verschaffen kann Eine umfassende und rechtssichere Markenrecherche erfordert jedoch Kenntnisse darüber, welche anderen Kennzeichenrechte neben Marken relevant sind, und insbesondere auch eine fachkundige Auswertung der ermittelten Ergebnisse.
Führt die Recherche zu dem Resultat, dass bereits identische oder ähnliche Kennzeichen existieren, so ist zu entscheiden, ob die Wunschmarke aufgegeben und eine neue Marke gefunden wird oder ob die ursprünglich geplante Marke abgewandelt werden soll. Im Rahmen einer guten markenrechtlichen Beratung können hier Lösungen entwickelt werden, die ursprüngliche Marke so zu modifizieren, dass das Risiko einer Markenkollision mit älteren und daher stärkeren Rechten minimiert wird.