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Unternehmen besser vor Patenttrollen schützen - Rechts- und Patentanwälte
Unternehmen besser vor Patenttrollen schützen
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Unternehmen besser vor Patenttrollen schützen

Das Patentrecht soll modernisiert werden, um die Wirtschaft besser vor Patenttrollen zu schützen und die Überprüfung der Gültigkeit von Patenten effektiver zu gestalten.

Das BMJV präsentiert einen Entwurf für ein „zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“

Hintergrund der Gesetzgebungsinitiative des Ministeriums ist, dass zunehmend sog. „Patenttrolle“ massenhaft Patente aufkaufen und gezielt dazu einsetzen, Industrieunternehmen durch die Geltendmachung entsprechender Unterlassungsansprüche unter Druck zu setzen, um dann hohe Forderungen geltend zu machen. Dieses Verhalten ist durch die gesetzlichen Regelungen nicht beabsichtigt und dient weder der Innovationsförderung noch dem Verbraucherschutz. Die Position der Patenttrolle wird noch weiter dadurch gestärkt, dass Nichtigkeitsentscheidungen beim Bundespatentgericht, in denen die Gültigkeit der geltend gemachten Patente überprüft wird, oft viel länger dauern als Verfahren wegen der (vermeintlichen) Patentverletzung vor den Zivilgerichten. So können hohe wirtschaftliche Schäden entstehen, obwohl Patente häufig später für nichtig erklärt werden. 

Unterlassungsanspruch nur bei Verhältnismäßigkeit

Der Gesetzentwurf schlägt vor, dass ein gerichtliches Unterlassungsurteil nicht mehr ergehen soll, soweit die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Patentinhabers auch unter Berücksichtigung seiner Interessen gegenüber dem Patentverletzer eine unverhältnismäßige Härte darstellt und daher treuwidrig wäre. In der Begründung des Entwurfes weist das Ministerium darauf hin, dass die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit jedoch nicht zu einer Entwertung des Patentrechts führen soll. Ein weiterhin starker Unterlassungsanspruch ist für die Durchsetzung von Patenten für die deutsche Industrie unverzichtbar, damit das Patentrecht bei der Absicherung von Innovationen seine Funktion weiterhin erfüllen kann. Die Einschränkung des Unterlassungsanspruchs soll daher auf Ausnahmefälle (gemeint sind damit insbesondere die erwähnten Troll-Fälle) beschränkt bleiben.

Straffung des Nichtigkeitsverfahrens

Das Ministerium schlägt eine neue Verfahrensregelung vor, durch die das Bundespatentgericht in die Lage versetzt wird, einen Hinweis zur vorläufigen Bewertung der Wirksamkeit eines Patents dem Zivilgericht, das über die Patentverletzung zu entscheiden hat, bereits innerhalb von sechs Monaten zur Verfügung zu stellen. Das Zivilgericht kann ggf. das Verletzungsverfahren aussetzen, wenn der Hinweis des Bundespatentgerichtes die Gültigkeit des Patents zweifelhaft erscheinen lässt.

Fazit

Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen würden das Hauptdruckmittel der Patenttrolle, den Unterlassungsanspruch, erheblich schwächen. Das ist zu begrüßen. Andererseits darf die Gesetzesänderung keinesfalls zu einer Schwächung des Patentrechts insgesamt führen, welche sich zwangsläufig negativ auf die Innovationstätigkeit auswirken müsste. 


Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwehr eines Angriffs aus einem Patent (ggf. durch einen Patenttroll). Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussion kann bereits bei der heutigen Gesetzeslage im Einzelfall eine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs (z.B. im Rahmen einer Aufbrauchs- oder Umstellungsfrist) möglich sein.

Isfort

Dr. Olaf Isfort
Patentanwalt

E-Mail: olaf.isfort@bolex.de
Telefon: +49 (234) 91360

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