Seitenbetreiber für Erhebung und Weitergabe verantwortlich
Nach der Entscheidung des EuGH sind die Seitenbetreiber für die Erhebung und Weitergabe von Webseitennutzerdaten durch den Facebook-Button verantwortlich, nicht aber für die intransparente, weitergehende Verwendung durch Facebook selbst.
Für diese Erhebung und Weitergabe über den Facebook-Button bedarf es einer Einwilligung des Nutzers oder eines „berechtigten Interesses“ an der Datenverarbeitung seitens des Seitenbetreibers. Letzteres ist der Fall bei Trackingtools, soweit ein berechtigtes Bedürfnis besteht, Seitenbesuche auszuwerten, um Nutzerinteressen nachvollziehen zu können.
Mit ähnlicher Argumentation könnte auch die Nutzung von Facebook-Buttons zulässig sein, wenn neben der Erfüllung von Informationspflichten auch für eine Beschränkung des Datenflusses auf erforderliche Informationen gesorgt wird. Hierüber hat nach der Entscheidung des EuGH im nächsten Schritt das OLG Düsseldorf zu entscheiden.