Förderprogramme
Die Umsetzung der im Rahmen des Audits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung bleibt auch nach der Novelle freiwillig. Allerdings gewähren Bund und Länder über verschiedene Programme attraktive Fördermittel, um die Entscheidung für eine Umsetzung zu erleichtern.
Hier ist insbesondere das Investitionsprogramm „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (KfW 295) zu erwähnen, über das Unternehmen Zuschüsse von bis zu 30 Prozent für Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten können. Für KMU beträgt die Förderquote bis zu 40 Prozent. Sofern Prozesswärme durch Erneuerbare Energien erzeugt wird, ist sogar ein Zuschuss bis 55 Prozent möglich.
Vor allem darf nicht übersehen werden, dass im Rahmen eines Audits vorgeschlagene Energieeffizienzmaßnahmen deutliche Kostenreduzierungen im Unternehmen zur Folge haben.