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Verpflichtende Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) - Rechts- und Patentanwälte
Verpflichtende Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
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Verpflichtende Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Seit 2015 sind viele Unternehmen über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen.

Steuervorteile 

Von dieser Pflicht sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zwar ausgenommen, jedoch bieten freiwillige Energieaudits konkrete Vorteile. Ein Energieaudit ist Voraussetzung für den sog. Spitzenausgleich, über den auch KMU einen beachtlichen Teil der Strom- und Energiesteuern zurückerhalten können.

Ein Energieaudit dient insbesondere dazu, dem Unternehmen Potenziale für Effizienzverbesserungen aufzuzeigen. Über das EDL-G sollen die Energieverbräuche und damit die CO2-Emissionen reduziert werden. 

Seit dem 26. November 2019 gilt das EDL-G in novellierter Fassung: 

  • Eine Bagatellschwelle erlaubt es Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen, ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen. 
  • Außerdem gilt eine Meldepflicht über ein durchgeführtes Energieaudit. 
  • Schließlich werden mit der Novelle erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der Energieauditoren gestellt.

Förderprogramme

Die Umsetzung der im Rahmen des Audits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung bleibt auch nach der Novelle freiwillig. Allerdings gewähren Bund und Länder über verschiedene Programme attraktive Fördermittel, um die Entscheidung für eine Umsetzung zu erleichtern.

Hier ist insbesondere das Investitionsprogramm „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (KfW 295) zu erwähnen, über das Unternehmen Zuschüsse von bis zu 30 Prozent für Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten können. Für KMU beträgt die Förderquote bis zu 40 Prozent. Sofern Prozesswärme durch Erneuerbare Energien erzeugt wird, ist sogar ein Zuschuss bis 55 Prozent möglich. 

Vor allem darf nicht übersehen werden, dass im Rahmen eines Audits vorgeschlagene Energieeffizienzmaßnahmen deutliche Kostenreduzierungen im Unternehmen zur Folge haben. 

Empfehlung für die Praxis

Für KMU bietet ein Audit steuerliche Vorteile. Für große Unternehmen ist das Energieaudit zwingend vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen zudem empfindliche Bußgelder.

Leistungsangebot

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Energieaudit stellen, erläutern die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen und überprüfen oder erstellen Verträge mit dem Auditor. Bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen wir Sie, wenn Fördermittel beantragt werden sollen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Verträge mit Anbietern von Effizienzmaßnahmen. 
Sprechen Sie uns gerne an.

Christoph Schade
Rechtsanwalt

E-Mail: christoph.schade@bolex.de
Telefon: +49 (234) 9136231

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