Der Schadensersatzanspruch gem. Art.82 DSGVO
Gemäß Art. 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.