Weihnachts-Gewinnspiele – Rechtliche Vorgaben und Lösungsmöglichkeiten
„Hier geht’s zum Weihnachts-Gewinnspiel“ oder „Öffnen Sie unseren Adventskalender für tolle Preise“ sind häufige Einleitungen für weihnachtliche Gewinnspiele. Diese Aktionen sind nicht nur ein Zeichen der Nächstenliebe, sondern Vertriebsmittel, um die eigene Reichweite zu vergrößern und Kunden zu generieren. Genutzt werden hierbei nicht nur Unternehmens-Websites, sondern auch Social-Media-Plattformen. Missachtet wird dabei jedoch häufig ein nicht unerhebliches Abmahnungs- und Bußgeldrisiko.
Wir zeigen Ihnen zum Jahresabschluss, worauf Sie als Unternehmen achten müssen, wenn Sie Gewinnspiele rechtssicher veranstalten wollen – nicht nur zur Weihnachtszeit.
Gewinnspiel vs. Glücksspiel
Sie sollten mit Ihrem Gewinnspiel zunächst nicht die Hürde zum Glücksspiel überwinden. Wenn Sie ein kostenfreies Gewinnspiel veranstalten, müssen Sie in der Regel keine Sorge haben, unter die strengen Regeln für Glücksspiele zu fallen. Glücksspiele sind behördlich kontrolliert und genehmigungspflichtig. Für ein Gewinnspiel hingegen muss keine Gegenleistung aufgebracht werden und es bedarf keiner besonderen Leistung des Teilnehmers – wie bei einem Preisausschreiben. Vielmehr stehen der Zufalls-Charakter und der Werbeeffekt im Vordergrund.
Rechtliche Vorgaben
Wenn Sie diesen Rahmen eingehalten haben, befinden Sie sich in den üblichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Fahrwassern: Gerade wegen ihres Werbecharakters müssen Gewinnspiele als solche klar erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig erläutert werden. Dies bestimmt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Telemediengesetz (TMG). Hieraus ergeben sich also zwei wesentliche Vorgaben:
- Gewinnspiel klar erkennbar
- Teilnahmebedingungen leicht zugänglich und verständlich
Erforderlich sind neben der eindeutigen Darstellung des Gewinnspiels auch Teilnahmebedingungen, die nicht unlauter nach den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der §§ 3 bis 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein dürfen. Andernfalls drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbshüter. Neben dem Ablauf des Gewinnspiels müssen in den Teilnahmebedingungen u. a. der Veranstalter genannt und die Teilnahmemodalitäten erklärt werden. Natürlich müssen Sie auch den Gewinn und die Ausschüttung beschreiben.
Daneben spielen datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Veranstaltung und Durchführung von Gewinnspielen eine große Rolle. Die entsprechenden Informationspflichten machen beispielsweise eine Datenschutzerklärung erforderlich. Zusätzlich ist der Umfang der Datenverarbeitung durch den Grundsatz der Datenminimierung beschränkt. Das Kopplungsverbot bestimmt darüber hinaus, dass die Verbindung mit einer Werbeeinwilligung grundsätzlich untersagt ist. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Schadensersatzansprüche und Bußgelder.
Social-Media-Einsatz
Interessant für Unternehmen ist auch der Einsatz von Social-Media-Plattformen zur Bewerbung oder gleich zur Veranstaltung von Gewinnspielen. Viele interessante Kundengruppen tummeln sich auf derartigen Plattformen – meist interessengerecht aufbereitet.
Berücksichtigt werden sollte bei Nutzung solcher Vertriebsmittel neben häufigem Missbrauch der Kommentarfunktion und damit einhergehenden rechtlichen Problemen der Meinungsfreiheit, dass die Plattformbetreiber auch weitergehende Vorgaben für die Nutzung von Gewinnspielen festgelegt haben. Jede Plattform hat insoweit ihre Eigenheiten:
- Bei Facebook z. B.: Disclaimerpflicht – „Facebook ist nicht Veranstalter“
- Bei Instagram z. B.: Markierung von Marke oder Person nur bei Bestandteil des Fotos
- Bei Twitter z. B.: Verbot von Mehrfach-Veröffentlichung auf unterschiedlichen Profilen
Im Ergebnis sind also bei Verwendung von Social-Media-Plattformen neben den gewöhnlichen wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben rechtlich-inhaltliche Vorgaben einzuhalten. Im Gegenzug wird eine höhere Nutzer-Reichweite und ein „natürlicher“ Interessen-Filter geboten.
Konsequenzen von Verstößen
Bei Nichteinhaltung der Vielzahl an gesetzlichen Maßgaben und Plattform-Regeln können Sie nicht nur Bußgelder erhalten, sondern auch abgemahnt werden. Neben Schadensersatzansprüchen sind Unterlassungsforderungen die Regel. Dies führt zur Beendigung des Gewinnspiels und damit zum werbestrategischen Totalschaden der Aktion. Zu raten ist daher eine sorgfältige Prüfung der Maßnahme auf inhaltliche und rechtliche Fallstricke.
Fazit
Sollten Sie also weihnachtliche oder themenunabhängige Gewinnspiele auf Ihrer Unternehmens-Website oder bei Social Media veranstalten, müssen rechtliche Vorgaben des Telemedien-, des Wettbewerbs- und des Datenschutzrechts berücksichtigt werden, um eine gefahrlose Durchführung der Aktion sicherzustellen.
Das Team von Schneiders & Behrendt dankt allen Lesern ganz herzlich für Ihr Interesse an unserer Tätigkeit und wünscht auch auf diesem Wege ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!