Verbandsverantwortlichkeit
Gegen Verbände – dazu gehören auch Unternehmen – werden Verbandssanktionen verhängt, wenn jemand als Leitungsperson eines Verbands eine sogenannte Verbandsstraftat begeht. Dabei handelt es sich um Straftaten, die Pflichten des Verbands treffen bzw. den Verband bereichern.
Eine Sanktion wird auch verhängt, wenn andere Personen in Wahrnehmung der Angelegenheiten des Verbands eine Verbandsstraftat begehen, soweit eine Leitungsperson des Verbands die Straftat durch angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten wie insbesondere Organisation, Auswahl, Anleitung und Aufsicht hätte verhindern oder wesentlich erschweren können. Damit werden Leitungspersonen im Ergebnis verpflichtet, Systeme einzuführen, die es ermöglichen, dass sie von potenziellen Rechtsverstößen im Unternehmen erfahren.