Mit unserem technischen Know-how und unserer rechtlichen Kompetenz erstellen und verwalten wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes internationales Patentportfolio. Auch bei der wirtschaftlichen Verwertung von technischen Schutzrechten, beispielsweise durch Lizenzverträge, unterstützen wir Sie gerne.
Der Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt und rasch durchgesetzt werden.
Eine harte Durchsetzung von Rechtspositionen kann unerwünschte Gegenreaktionen auslösen. Bei Bedarf arbeiten wir mit ausgewählten PR-Beratern zusammen, die rechtliche Maßnahmen durch eine zielführende Öffentlichkeitsarbeit flankieren.
Gerne beraten wir Sie auch im Schadensfall bei der Durchführung von notwendigen Rückrufen und Feldaktionen und der Zusammenarbeit mit Ihren Versicherungen.
Wir unterstützen Sie schon bei der Vorbereitung von Marketingkonzepten, um wettbewerbsrechtlichen Angriffen vorzubeugen. Mit Nachdruck verfolgen wir Wettbewerber, die Ihre Interessen durch unlautere Geschäftspraktiken schädigen. Dabei setzen wir das gesamte Instrumentarium
ein, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Auch Verbraucher, die von Dritten wegen angeblicher Verstöße auf Plattformen wie Amazon oder eBay in Anspruch genommen werden, zählen zu unserer Mandantschaft.
Das Wettbewerbsrecht schützt gleichermaßen vor irreführender Werbung und aggressiven Geschäftsmethoden wie auch – unabhängig von Marken, Patenten oder eingetragenen Designs – vor Produktnachahmungen.
Durch die Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten können wir wettbewerbliche Auseinandersetzungen unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Schutzrechte effektiv und schnell führen.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Umsetzung und Betreuung einer rechtssicheren Datenschutzorganisation.
Die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen und die Geschäftsführung ein Datenschutz-Managementsystem einzuführen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.
Zu den Pflichten gehört auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen und stellen bei Bedarf auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Damit können Sie Ihre eigenen Ressourcen weiter in vollem Umfang für Ihr Geschäft nutzen, während wir uns für Sie um Ihre Datenschutzorganisation kümmern.
Wir arbeiten gezielt mit schlanken Lösungen. Dadurch halten wir den Aufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter so gering wie möglich.
Compliance bedeutet Legalitätspflicht. Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das umfasst auch die Pflicht, ein Compliance-Management-System im Unternehmen einzuführen. Erforderlich sind angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von Bedeutung, inwieweit das Unternehmen der Verpflichtung genügt, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, und ob das Unternehmen ein effizientes Compliance-Management-System installiert hat.
Die Anforderungen an ein Compliance-Management lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 1. Nach dem Prinzip „Tone from the Top“ müssen Mitarbeiter spüren, dass Compliance von ganz oben getragen wird. 2. Compliance verlangt eine permanente Risikoanalyse, die branchenbedingt erfolgen muss. 3. Whistleblowing-Systeme oder Ombudsmann sind unverzichtbare Elemente eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, eine geschützte Meldung – jenseits des klassischen Hierarchieweges – abzugeben. 4. Schließlich müssen Compliance-Verstöße konsequent geahndet werden.
Ein effizientes Hinweisgebersystem ist damit die Herzkammer eines wirksamen Compliance-Managements und kann die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung schützen. Die Compliance-Risiken können branchenspezifisch eine Vielzahl von Rechtsgebieten betreffen, z. B. Anti-Korruptions-Compliance, Kartellrechts-Compliance, Geldwäsche-Compliance, Datenschutz-Compliance.
Schneiders & Behrendt unterstützt Sie bei der Umsetzung eines rechtssicheren Hinweisgebersystems und übernimmt die Funktion der Compliance-Ombudsstelle als Meldekanal. Auch bei Auswahl und Einführung eines digitalen Whistleblowing-Systems beraten wir Sie.
Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Vertriebssystems haben wir selbstverständlich die „verwandten“ Rechtsgebiete im Blick, wie z. B. das Recht des unlauteren Wettbewerbs, gewerbliche Schutzrechte, das UN-Kaufrecht oder kartellrechtliche Bezüge. Auch bei der Erschwerung Ihres Vertriebs, wie etwa durch fehlerhafte Warentests, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Privatpersonen und Investoren unterstützen wir in folgenden Bereichen:
Die schnelle und umfassende Beratung in all Ihren Fragen bezüglich der untertägigen Gewinnung und Lagerung von Bodenschätzen wie Stein- und Braunkohle, Stein- und Kalisalzen sowie Sole ist uns ein großes Anliegen.
Daneben führen wir für Sie die private Kartellverfolgung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Kartellverstößen durch und vertreten Ihre Interessen vor den ordentlichen Gerichten und Kartellbehörden.
Damit bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen den beteiligten Unternehmen Chancengleichheit herrscht, gelten im Vergaberecht strenge Regelungen und formalisierte Abläufe. Gerne beraten wir Sie im gesamten Bereich des Vergaberechts.