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RechtsgebieteLegal fields - Rechts- und Patentanwälte

Rechtsgebiete

Kennzeichenrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Rechtsfragen zum umfangreichen Gebiet des Kennzeichenrechts. Hierzu gehören:
  1. Namen einer Person oder eines Unternehmens, die nach den Vorschriften des BGB einen besonderen Schutz genießen.
  2. Geschäftliche Bezeichnungen wie Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
  3. Geografische Herkunftsangaben, die eine direkte regionale Zuordnung der Produkte ermöglichen.
  4. Marken als besonders schutzwürdige Bezeichnungen von Waren und Dienstleistungen.
  5. Domains, die als Informationsquelle immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Technische Schutzrechte
Innovationen sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens im globalen Wettbewerb. Durch den Schutz Ihrer Erfindungen im Rahmen von technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern sichern Sie sich langfristig Ihren Wissensvorsprung. Unsere Patentanwälte decken verschiedene Fachgebiete von Maschinenbau über Physik und Elektrotechnik sowie Chemie/Pharmazie bis hin zur Medizintechnik ab und unterstützen Sie in allen Fragen rund um Ihr technisches Schutzrecht:
  • umfassende Beratung zu technischen Schutzrechten
  • Bewertung der Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung
  • Neuheitsrecherche
  • nationale und internationale Anmeldung Ihres technischen Schutzrechts
  • Rechtsverfolgung bei Schutzrechtsverletzungen im In- und Ausland
  • Durchsetzung und Verteidigung Ihres geschützten Patents oder Gebrauchsmusters

Mit unserem technischen Know-how und unserer rechtlichen Kompetenz erstellen und verwalten wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes internationales Patentportfolio. Auch bei der wirtschaftlichen Verwertung von technischen Schutzrechten, beispielsweise durch Lizenzverträge, unterstützen wir Sie gerne.

Designschutz
Oftmals ist das Design eines Produkts wichtig für die Kaufentscheidung. Dies gilt nicht nur für das klassische Produktdesign, sondern auch für die Gestaltung technischer Geräte und Bauteile. Das wiederum ist ein erheblicher Anreiz für Dritte, das Design nachzuahmen. Unsere Mandanten entscheiden sich aus diesem Grund, die Erscheinungsform eines Produktes als eingetragenes Design (ehemals Geschmacksmuster) zu schützen. Unsere Leistungen im Bereich Designschutz:
  • Beratung zum Designschutz
  • Bewertung der Schutzfähigkeit eines Designs
  • Recherche nach dem vorbekannten Formenschatz
  • Anmeldung des Designs im In- und Ausland
  • Rechtsverfolgung bei Designverletzungen im In- und Ausland
  • Registrierung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters in der Europäischen Union
  • Verteidigung des geschützten Designs
  • Durchführung von Grenzbeschlagnahmeverfahren

Der Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt und rasch durchgesetzt werden.

Medien- und Urheberrecht
Mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl greifen wir auf das gesamte Instrumentarium des Medien- und Urheberrechts zurück.
  • Medienrecht Negative Presseberichte, falsche Produkttests und beleidigende Äußerungen im Internet, in Printmedien und im Rundfunk können Ihr Image schwer beschädigen. Wir beraten Sie in allen Fragen der öffentlichen Darstellung in den Medien und sichern Ihren guten Ruf.
  • Urheberrecht Als Urheber von Werken der Musik, Literatur, Kunst, Fotografie und von Filmen steht Ihnen ein umfangreiches Schutzrecht zu. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte und schaffen mit der Gestaltung von Verträgen die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung.

Eine harte Durchsetzung von Rechtspositionen kann unerwünschte Gegenreaktionen auslösen. Bei Bedarf arbeiten wir mit ausgewählten PR-Beratern zusammen, die rechtliche Maßnahmen durch eine zielführende Öffentlichkeitsarbeit flankieren.

Produktsicherheit und Haftung
Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich der Produktsicherheit und Produkthaftung, von der Entstehungs- über die Entwicklungsphase bis hin zum Vertrieb Ihrer Produkte. Durch unsere Fachkenntnisse und unter Einschaltung von Sachverständigen und Prüfstellen schützen wir Ihre Produktsicherheit und beschränken Ihre Haftungsrisiken. Zum umfassenden Gebiet der Produktsicherheit und Produkthaftung gehören insbesondere folgende Bereiche:
  • Produktkonzeption nach dem Stand der Technik
  • Beachtung aller relevanten Vorschriften bei der Planung, Entwicklung und Herstellung
  • Lieferung der Produkte mit der notwendigen Dokumentation (Montageanleitung, Reparaturanleitung, Gebrauchsanweisung etc.)
  • nachvertragliche Produktbeobachtung

Gerne beraten wir Sie auch im Schadensfall bei der Durchführung von notwendigen Rückrufen und Feldaktionen und der Zusammenarbeit mit Ihren Versicherungen.

Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen treten häufig dort auf, wo der Wettbewerb um Endkunden besonders hart geführt wird.

Wir unterstützen Sie schon bei der Vorbereitung von Marketingkonzepten, um wettbewerbsrechtlichen Angriffen vorzubeugen. Mit Nachdruck verfolgen wir Wettbewerber, die Ihre Interessen durch unlautere Geschäftspraktiken schädigen. Dabei setzen wir das gesamte Instrumentarium

  • von der einstweiligen Verfügung über
  • die Hinterlegung von Schutzschriften bis hin zu
  • Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

ein, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Auch Verbraucher, die von Dritten wegen angeblicher Verstöße auf Plattformen wie Amazon oder eBay in Anspruch genommen werden, zählen zu unserer Mandantschaft.

Das Wettbewerbsrecht schützt gleichermaßen vor irreführender Werbung und aggressiven Geschäftsmethoden wie auch – unabhängig von Marken, Patenten oder eingetragenen Designs – vor Produktnachahmungen.

Durch die Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten können wir wettbewerbliche Auseinandersetzungen unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Schutzrechte effektiv und schnell führen. 

Datenschutz

Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Umsetzung und Betreuung einer rechtssicheren Datenschutzorganisation.

Die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen und die Geschäftsführung ein Datenschutz-Managementsystem einzuführen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Zu den Pflichten gehört auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen und stellen bei Bedarf auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Damit können Sie Ihre eigenen Ressourcen weiter in vollem Umfang für Ihr Geschäft nutzen, während wir uns für Sie um Ihre Datenschutzorganisation kümmern.

Wir arbeiten gezielt mit schlanken Lösungen. Dadurch halten wir den Aufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter so gering wie möglich.

Compliance

Compliance bedeutet Legalitätspflicht. Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das umfasst auch die Pflicht, ein Compliance-Management-System im Unternehmen einzuführen. Erforderlich sind angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von Bedeutung, inwieweit das Unternehmen der Verpflichtung genügt, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, und ob das Unternehmen ein effizientes Compliance-Management-System installiert hat.

Die Anforderungen an ein Compliance-Management lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 1. Nach dem Prinzip „Tone from the Top“ müssen Mitarbeiter spüren, dass Compliance von ganz oben getragen wird. 2. Compliance verlangt eine permanente Risikoanalyse, die branchenbedingt erfolgen muss. 3. Whistleblowing-Systeme oder Ombudsmann sind unverzichtbare Elemente eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, eine geschützte Meldung – jenseits des klassischen Hierarchieweges – abzugeben. 4. Schließlich müssen Compliance-Verstöße konsequent geahndet werden.

Ein effizientes Hinweisgebersystem ist damit die Herzkammer eines wirksamen Compliance-Managements und kann die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung schützen. Die Compliance-Risiken können branchenspezifisch eine Vielzahl von Rechtsgebieten betreffen, z. B. Anti-Korruptions-Compliance, Kartellrechts-Compliance, Geldwäsche-Compliance, Datenschutz-Compliance.

Schneiders & Behrendt unterstützt Sie bei der Umsetzung eines rechtssicheren Hinweisgebersystems und übernimmt die Funktion der Compliance-Ombudsstelle als Meldekanal. Auch bei Auswahl und Einführung eines digitalen Whistleblowing-Systems beraten wir Sie.

IT-Recht
Mit unseren rechtlichen Kenntnissen und unserem technischen Know-how beraten wir Sie qualifiziert zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Informationstechnologien. Hierbei sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:
  • IT-Vertragsrecht Bei Verträgen über Software und Hardware sind besonders detaillierte vertragliche Regelungen erforderlich, um einen umfassenden Schutz für Ihre neuen technischen Entwicklungen zu ermöglichen.
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetseiten Die unerlaubte Einbindung von Bildern, Videos oder Musik führt nicht selten zu einer Urheberrechtsverletzung, die, ebenso wie ein unvollständiges Impressum, häufig Gegenstand einer Abmahnung oder eines Gerichtsverfahrens ist.
  • Domainstreitigkeiten/UDRP-Verfahren Durch die Verwendung von Internetdomains können Schutzrechte Dritter verletzt werden, die immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten oder zu einem UDRP-Verfahren führen.
Handels- und Vertriebsrecht
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt im Wesentlichen vom Vertrieb seiner Produkte ab. Wir unterstützen unsere Mandanten national und international bei der Wahl der jeweils passenden Vertriebsform. Wir beraten unsere Mandanten insbesondere zu folgenden Vertriebsarten:
  • Handelsvertreter
  • Vertragshändler
  • Franchising
  • Vertrieb durch Fachhändler
  • selektive Vertriebssysteme
  • Fernabsatzverträge

Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Vertriebssystems haben wir selbstverständlich die „verwandten“ Rechtsgebiete im Blick, wie z. B. das Recht des unlauteren Wettbewerbs, gewerbliche Schutzrechte, das UN-Kaufrecht oder kartellrechtliche Bezüge. Auch bei der Erschwerung Ihres Vertriebs, wie etwa durch fehlerhafte Warentests, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bergrecht
Mit unserem umfangreichen Know-how und unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung beantworten wir unseren Mandanten sämtliche Fragen des Bergbaurechts. Bergbau-Unternehmen beraten wir in folgenden Rechtsfragen:
  • Zulassung bergbaulicher Vorhaben (Betriebsplanzulassung)
  • ordnungsgemäße Abwicklung bergbaulicher Anlagen (Stilllegung, Renaturalisierung)
  • Fragen des Bergschadensrechts (Bergschäden, Erschütterungsschäden, Grundstückswertminderung, Wohnwertminderung)

Privatpersonen und Investoren unterstützen wir in folgenden Bereichen:

  • bergrechtlich veranlasste Enteignungen (Grundabtretungen)
  • Grundstücksbeeinträchtigungen in der Nähe von Halden
  • Klärung von Verantwortlichkeiten für lange zurückliegende Abbaue
  • verjährungsrechtliche Fragestellungen
  • Bergschäden durch Salz- und Solegewinnung

Die schnelle und umfassende Beratung in all Ihren Fragen bezüglich der untertägigen Gewinnung und Lagerung von Bodenschätzen wie Stein- und Braunkohle, Stein- und Kalisalzen sowie Sole ist uns ein großes Anliegen.

Kartellrecht
Eine Vielzahl von Verträgen, Geschäftspraktiken und Absprachen haben in der immer stärker vernetzten Welt kartellrechtliche Auswirkungen. Gerne nehmen wir eine konkrete Einschätzung Ihrer kartellrechtlichen Situation vor und beantworten Ihre Fragen zur Fusionskontrolle und zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen. Im Rahmen unserer Compliance-Beratung legen wir das Hauptaugenmerk auf präventive Maßnahmen zur Schadensverhinderung und Vermeidung von empfindlichen Strafen wie Gewinnabschöpfung, Bußgeld und Schadensersatz. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen zum deutschen und europäischen Kartellrecht. Hierzu gehören unter anderem:
  • kartellrechtliche Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
  • Verstöße gegen das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen (Kartellverbot)
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
  • Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Daneben führen wir für Sie die private Kartellverfolgung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Kartellverstößen durch und vertreten Ihre Interessen vor den ordentlichen Gerichten und Kartellbehörden.

Energierecht
Das Energierecht gewinnt in Zeiten knapper Ressourcen immer mehr an Bedeutung. Auch komplizierte Verfahren und ausführliche Verträge werfen im Energierecht immer wieder Fragen auf. Unsere Leistungsbereiche:
  • Energierechtliche Beratung Wir unterstützen Sie insbesondere auf dem Gebiet der Genehmigungsverfahren, der CO2-Zertifikate, der Netzentgelte und der EEG-Umlage.
  • Energievertragsrecht Gerne beraten wir Sie bei der Ausgestaltung von Energielieferverträgen und Preisanpassungsklauseln und vertreten Ihre Interessen vor den ordentlichen Gerichten und gegenüber Kartell- und Regulierungsbehörden.
  • Energie-Contracting Im Bereich des Energie-Contractings können Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen.
  • Eigentums- und Nutzungsrechte Unser besonderes Augenmerk gilt Ihrer umfassenden Absicherung hinsichtlich des Anlagen- und Leitungseigentums sowie der Gewährleistung der erforderlichen Leitungs- und Wegerechte.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen Bei einer Auseinandersetzung mit dem Energieversorger im Falle einer Versorgungsunterbrechung, einer Preiserhöhung oder einer Rechnungsprüfung vertreten wir Ihre Interessen.
Vergaberecht
Die öffentliche Verwaltung, mit all ihren Behörden, Institutionen und Gemeinden, ist bei der Erbringung ihrer Leistungen auf externe Unterstützung angewiesen. Bei der notwendigen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sind die einschlägigen Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen des Vergaberechts zu beachten. Gerne begleiten wir Sie bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und helfen Ihnen, formale Fehler zu vermeiden. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
  • Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen des Vergaberechts
  • Unterstützung bei der Vorlage von Angeboten
  • Analyse Ihrer Vergabeunterlagen
  • Prüfung möglicher Verstöße gegen das Vergaberecht
  • Vertretung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und den ordentlichen Gerichten

Damit bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen den beteiligten Unternehmen Chancengleichheit herrscht, gelten im Vergaberecht strenge Regelungen und formalisierte Abläufe. Gerne beraten wir Sie im gesamten Bereich des Vergaberechts.

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