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Datenschutz - Rechts- und Patentanwälte
Datenschutz

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Schneiders & Behrendt steht Ihnen bei der Umsetzung und Betreuung einer rechtssicheren Datenschutzorganisation zur Seite.

Die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen und die Geschäftsführung ein Datenschutz-Managementsystem einzuführen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Ebenfalls verpflichtet die neue Verordnung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen und stellen bei Bedarf auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Damit können Sie Ihre eigenen Ressourcen weiter in vollem Umfang für Ihr Geschäft verwenden, während wir Ihre Datenschutzorganisation übernehmen.

Unsere schlanken Lösungen gewährleisten eine effiziente Arbeitsweise bei der Implementierung und Umsetzung der Datenschutzorganisation. Dadurch fällt der Aufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter so gering wie möglich aus.

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