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Energiedienstleistungsgesetz: Vorteile und Möglichkeiten für Unternehmen - Rechts- und Patentanwälte
Energiedienstleistungsgesetz: Vorteile und Möglichkeiten für Unternehmen

Energiedienstleistungsgesetz: Vorteile und Möglichkeiten für Unternehmen
Schneiders & Behrendt Webinar

Zeit:    02.02.2021, 15:00-16:30 Uhr

Ort:     Webinar

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ver­pflichtet große Unternehmen, Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen. Energie­audits zeigen dem Unternehmen Potenziale für Effizienzverbesserungen auf und tragen so dazu bei, Energieverbräuche und damit CO2-Emissionen zu reduzieren.

Von dieser Pflicht sind kleine und mittlere Un­ternehmen (KMU) zwar ausgenommen, jedoch bieten freiwillige Energieaudits konkrete Vor­teile: Ein Energieaudit ist Voraussetzung für den sog. Spitzenausgleich, über den auch KMU einen beachtlichen Teil der Strom- und Energie­steuern zurückerhalten können.

Seit November 2019 gilt das EDL-G in novel­lierter Fassung. So erlaubt eine Bagatell­schwelle Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen, ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen, und es gibt eine Meldepflicht über ein durchgeführtes Energieaudit.

Die Umsetzung der im Rahmen des Audits vor­geschlagenen Maßnahmen zur Energieeinspa­rung bleibt auch nach der Novelle freiwillig. Al­lerdings gewähren Bund und Länder über ver­schiedene Programme attraktive Fördermittel, um die Entscheidung für eine Umsetzung zu er­leichtern.

Hier ist insbesondere das Investitionsprogramm „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirt­schaft – Zuschuss und Kredit“ (KfW 295) zu er­wähnen, über das Unternehmen Zuschüsse von bis zu 30 Prozent für Investitionen in Maß­nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz er­halten können. Für KMU beträgt die Förder­quote bis zu 40 Prozent. Sofern Prozesswärme durch Erneuerbare Energien erzeugt wird, ist sogar ein Zuschuss bis 55 Prozent möglich.

Vor allem darf nicht übersehen werden, dass im Rahmen eines Audits vorgeschlagene Energie­effizienzmaßnahmen deutliche Kostenreduzie­rungen im Unternehmen zur Folge haben.

Tagungsprogramm

Ab 14.45 Uhr

Online-Einwahl

15.00 Uhr

Begrüßung

Dr. Benedikt Schneiders, LL.M., Rechtsanwalt,
Schneiders & Behrendt, Rechts- und Patentanwälte, Bochum

15.10 Uhr

Vorträge

 

Energieaudits nach dem novellierten EDL-G
Christoph Schade, Rechtsanwalt, Schneiders & Behrendt, Bochum

Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen in der Industrie
Benno Weißner, Dipl.-Geogr., Fördermittelberater, ZENIT GmbH, Mülheim

Das Energieaudit in der Praxis
Jörg Wegener, Dipl.-Kaufm., Energieaudit-Berater

16.10 Uhr

Diskussion und Fragerunde

Moderation: Dr. Benedikt Schneiders

Ihre Anmeldung zur Veranstaltung erbitten wir bis zum 29. Januar 2021 an Frau Julia Küster per E-Mail (ju­lia.kuester@bolex.de), telefonisch unter +49 (234) 91360 oder über die online Anmeldung.

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