Die Compliance-Pflichten rücken durch Skandale wie Wirecard, Cum-Ex oder Dieselgate in den Fokus. Im Hinblick auf das kommende Verbandssanktionengesetz sollten auch mittelständische Unternehmen ihre Compliance-Maßnahmen intensivieren. Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Ein Whistleblowing-System ist als eine der zentralen Erkenntnisquellen über Compliance-Verstöße die Herzkammer eines wirksamen Compliance-Managements. Hinweisgebersysteme werden mit Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie im Dezember 2021 weiter an Bedeutung gewinnen. Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, juristische Personen des öffentlichen Sektors und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern werden dann verpflichtet, zuverlässige Meldekanäle einzurichten.
Ausgewiesene Praktiker erläutern zentrale rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hinweisgeber-Systemen und zeigen auf, wie zielführend eine mitarbeiterzentrierte Kommunikationsstrategie ist. Ein weiterer Vortrag befasst sich mit dem praxisrelevanten Thema Tax Compliance in mittelständischen Unternehmen. Im Detail wird in dem Webinar beleuchtet:
– Wie muss ein sinnvolles Whistleblowing-System ausgestaltet sein?
– Wie kann man Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren und motivieren?
– Welche weiteren Vorteile können Unternehmen aus einem Whistleblowing System ziehen?
– Was sind die Vorteile von Tax Compliance?
– Wie gestaltet man ein Tax Compliance Management System in mittelständischen Unternehmen?
Programm
Vorträge
Gestaltungshinweise für ein Whistleblowing-System (Folien als PDF)
// Dr. Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt, Schneiders & Behrendt, Rechts- und Patentanwälte
// Dr. Benedikt Schneiders, LL.M., Rechtsanwalt, Scheiders & Behrendt, Rechts- und Patentanwälte
Compliance Kommunikation (Folien als PDF)
// Dirk Lambach, Master of Arts in Educational Media, Inhaber von WhistlePro, Compliance Communications, Düsseldorf
Anforderungen an Tax Compliance in mittelständischen Unternehmen (Folien als PDF)
// Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Rechtsanwalt, Kanzlei FP Franke-Roericht und Peter Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG, Düsseldorf